Wie war Ihre Erfahrung ggf. mit der Verfahrensbeistandschaft? (n=1.012)
Ausgewogen, fair, hat unterschieden zwischen Kindeswille und Kindeswohl, insgesamt sehr aktiv und lösungsorientiert | 10 % |
Ausgewogen, fair, hat unterschieden zwischen Kindeswille und Kindeswohl, sonst passiv | 13 % |
Einseitig, weder ausgewogen noch fair. Keine Erfahrung mit Eltern-Kind-Entfremdung | 65 % |
Sonstiges | 12 % |
Insgesamt werden die Verfahrensbeistände in der Beurteilung der Teilnehmer besser wahrgenommen als Jugendämter oder Familiengerichte—wenngleich auf „niedrigem Niveau“. Noch immer mehr als die Hälfte haben die Arbeit der Verfahrensbeistände als einseitig, unausgewogen oder unfair empfunden. Wünschenswerter wäre, wenn Verfahrensbeistände im Rahmen ihrer Arbeit durchaus lösungsorientiert mitwirken würden, was derzeit in der Betrachtung der Teilnehmer zu 9% der Fall ist.
Wenn es Gutachten gab: Wie lange dauerte es bei Gutachten durchschnittlich?
Alle Teilnehmer (n=720) | |
Bis zu 3 Monate | 28 % |
Bis zu 6 Monate | 31 % |
Bis zu 9 Monate | 18 % |
Bis zu 12 Monate oder länger | 23 % |
Zeit ist in kindschaftsrechtlichen Verfahren gerade unter den Aspekten von Kontaktabbruch und Eltern-Kind-Entfremdung ein entscheidender Faktor. Dass 72% der Gutachten eine Dauer von 4 Monaten bis zu mehr als einem Jahr haben, ist sowohl Kindern als auch betroffenen Eltern kaum zumutbar. Gleiches gilt, wenn nicht einmal ein Drittel der Gutachten in maximal drei Monaten verfügbar ist, als auch wenn ein gutes Viertel der Gutachten bis zu einem Jahr oder länger auf sich warten lässt.
Wie war Ihre Erfahrung / Ihr Eindruck ggf. mit dem Gutachten?
Alle Teilnehmer (n=932) | |
Gute und professionelle Arbeit, Erfahrung mit Eltern-Kind-Entfremdung | 12 % |
Keine Erfahrung mit Eltern-Kind-Entfremdung | 49 % |
Sonstiges | 39 % |
Insgesamt werden auch die Gutachter in der Beurteilung der Teilnehmer besser wahrgenommen als Jugendämter, Verfahrensbeistände oder Familiengerichte. Allerdings muss man hinterfragen, ob es der eigene Anspruch deutscher Politik ist, wenn gerade einmal 12% der Teilnehmer den Gutachter*innen eine gute und professionelle Arbeit sowie Erfahrung mit Eltern-Kind-Entfremdung bescheinigen.
Ziffern: Datum & Uhrzeit des Eingangs zur Dokumentation und Nachverfolgung
07-09-21-37
Die Verfahrensbeistände sind zu mächtig und oftmals zugunsten der Mütter fixiert. Mit mir als Vater wurde ein Gespräch geführt, mit der Mutter mehrere Gespräche. Interaktionsbeobachtungen Vater-Kind veranlasste sie nicht, dagegen mehrere Mutter-Kind-Interaktionsbeobachtungen.
Die Familienrichter verlassen sich zu sehr auf die Verfahrensbeistände. Deren einseitige Stellungnahmen werden dann schnell als "Wahrheit" übernommen und sind wesentliche Vorlage für Beschlüsse.
09-08-12-15
Der Verfahrensbeistand agiert nicht neutral und abhängig vom Richter, der Verfahrensbeistand äußert die Sorge, vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, wenn er die Entfremdung durch Mutter in seiner Stellungnahme gegenüber dem Gericht thematisiert
02-09-14-11
Der Verfahrensbeistand (Rechtsanwalt) arbeitet fast ausschließlich als Beistand und befindet sich somit in einer finanziellen Abhängigkeit vom Wohlwollen des Gerichts (Richterin), da die Berufung zum Verfahrensbeistand durch das Gericht erfolgt. Der Beistand hat sich nie kritisch zu Vorgaben des Gerichts geäußert, sondern ausschließlich zustimmend. Vom Verfahrensbeistand erfolgte kein schriftlicher Bericht, seine Stellungnahme wurde - mit ausdrücklicher Zustimmung des Gerichts - nur mündlich vorgetragen.
05-08-20-38
Das betroffene Kind ist unehelich geboren, die Eltern lebten nie in einer häuslichen Gemeinschaft, Lebenspartnerschaft oder waren mit einander verheiratet.
Die Beschwerde wurde vom OLG Frankfurt abgewiesen ohne Anhörung. In der Begründung stand: “Aus der Ehe ist der nun mittlerweile 11 Jahre Junge hervor gekommen.“ Das Gutachten wurde von einem forensischen Gutachter erstellt. Die Vorgeschichte war ist im Inhaltsverzeichnis aufgeführt, jedoch die angegebenen Seiten im Gutachten selbst sind leer. Es gibt jedoch Seiten, die im Gutachten doppelt erscheinen, mit unterschiedlichen Inhalten. Seite 31 gibt es zwischen 30 und 32 und mit einem anderen Inhalt findet sich die Seite 31 wieder zwischen 84 und 85. Ein Kind und zwei Eltern wurden begutachtet, im Gutachten ist aber von „Kindern“ (Mehrzahl) die Rede, usw. Das ist keinem aufgefallen oder wollte keiner wissen.
28-09-07-59
Die Begutachtung zum Umgangsausschluss dauerte beim vierjährigen Kind anstatt vier Monate ganze 29 Monate. Die Begutachtung wurde durch das Gericht behindert, indem Umgangstage auf Arbeitstage des Vaters verlegt wurden und so kein Umgang mehr stattfand.
Es fand ein Sorgerechtsentzug am Amtsgericht ohne Verfahrensbeistand und Gutachten statt.
30-09-12-18
Ich besitze ein Gutachten, welches insgesamt 36.000 Euro kostete und statt drei Monaten Erstellungszeit ganze 15 Monate benötigt hat. Das Gutachten ist unwissenschaftlich erstellt, die Gutachterin ist beim OLG und beim AG eine gerne gesehene Gutachterin, die dort sehr gerne beauftragt wird. Da fragt man sich, warum ist das so und welche Zusammenhänge existieren in diesem Fall und welche Summen rechnet sie ab?