Der große

Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht

in Deutschland 2020 / 2021


7. Suizide

Kontaktabbrüche zu ihren Kindern belasten Eltern und Angehörige. Neben der psychischen Belastung, der nachlassenden Arbeitsproduktivität, Jobverlust oder auch eine Zunahme des Konsums von Alkohol, Tabak oder Drogen kann es nicht selten auch zu Suizidgedanken und zu Suizidversuchen, bzw. erfolgreichen Suiziden kommen.

Welche Folgen hat der Kontaktabbruch für den betroffenen Elternteil?

 

Alle Teilnehmer (n=1.177)

Nur Eltern (n=893)
Elternteil hat schon darüber nachgedacht, sich das Leben zu nehmen 30 % 34 %
Elternteil hat einen oder mehrere Suizidversuche deswegen hinter sich 3 % 4 %

In diesem Zustandsbericht finden sich zahlreiche Hinweise darauf, warum—nicht zuletzt durch fehlerhaftes Wirken von Fachkräften—Suizidgedanken, Suizidversuche und vollendete Suizide auch in dieser erschreckend hohen Zahl erklärbar sind.

Dabei kann auch dieser Bericht keinen Aufschluss geben, welche Suizide ihren Ursprung in dieser Problematik haben, weil die Betroffenen selbst keine Stimme mehr haben. 

 

Eine Entwicklung ist gleichwohl frühzeitig erkennbar bei der Betrachtung der Antworten von Suizidgefährdeten auf die folgende Frage:

 

  Alle Teilnehmer (n=1.177) Suizidgefährdete
Bis jetzt noch keine Folgen 4 % 1 %
Hat die Situation akzeptiert 25 % 19 %
Denkt viel daran, ist oft in schlechter Verfassung 75 % 83 %
Elternteil ist in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung 42 % 60 %
Es fällt Elternteil schwer, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen 30 % 42 %
Elternteil hat Job verloren, kann Beruf nicht mehr ausüben 14 % 23 %
Elternteil raucht / trinkt mehr 22 % 32 %
Die Beziehung leidet oder ist zerbrochen 27 % 35 %

Bei Suizidgefährdeten verschlechtern sich die Werte deutlich.              


09-08-14-24

Der von der Mutter gezielt verleumdete Vater nahm sich das Leben. Der Gutachter schrieb, dass der Vater absichtlich sexuell beschuldigt wurde (unkonkretes traumatisches Erlebnis). Offensichtlich wurde die Mutter von einem Verein beraten, nachdem sie sich in einem früheren Verfahren vor Gericht beim Vater entschuldigen musste. Die Mutter hatte das Kind gezielt über zuletzt 15 Monate entfremdet. Laut Gutachter hat die Mutter strafrechtliche Verstöße begangen, die das Familiengericht nicht ahndete. Die Richterin bestand 7 Monate lang auf eine, von ihr vorgeschlagene Gutachterin, bis nach Widerspruch ein neuer Gutachter bestellt wurde. Die Anzeigen gegen die Richterin wegen fortgesetzter Rechtsbeugung und gegen die Mutter wegen anderer Verstöße wurden eingestellt.

 

06-08-23-30

Der Bruder meines Mannes hat sich nach 5 Jahren Sorgerechtsstreit das Leben genommen. Wir alle (Tante, Onkel, Cousine, Cousin, Oma, Opa, Uroma, ...) dürfen keinen Kontakt zu der Tochter haben. Die Mutter verweigert jeden Kontakt. Wir leiden alle sehr unter dieser Situation. Mein Schwager hatte keine Chance. Die Kindsmutter ist mehrfach umgezogen, teilweise mit Kindesentführung und die Richterin am Familiengericht hat die Mutter unterstützt. Die Kindsmutter erhielt Verfahrenskostenhilfe und bekam nie Sanktionen zu spüren, auch wenn sie sich nicht an gerichtliche Vorgaben hielt.

 

06-08-17-34

Die Mutter hat jegliches lösungsorientierte Vorgehen verweigert, hat gegen alle Vorgaben der Gerichte verstoßen. Die Gerichte haben die Mutter stets gewähren lassen. Der Vater wurde systematisch durch falsche Beschuldigungen und Verleumdungen fertig gemacht – alles auf Staatskosten (Verfahrenskostenhilfe). Der entfremdete Vater hat an drei Gerichtsstandorten vergeblich darum gekämpft, sein Kind sehen zu dürfen. Die unerfahrene Familienrichterin auf Probe am Amtsgericht hat den Vater durch ihre Verhandlungsführung systematisch diskriminiert.

Der Vater hat sich in der Folge das Leben genommen und macht durch Abschiedsbriefe die Familienrichterin dafür verantwortlich. Die Justiz verweigert jegliche Form der Aufarbeitung. 

Der Gutachter hat Eltern-Kind-Entfremdung, schwere Misshandlung Schutzbefohlener und schwere Kindeswohlgefährdung, verursacht durch die Mutter, festgestellt. Nach dem Tod des Vaters interessiert sich die Justiz nicht mehr für das Gutachten. Die Mutter hat bis heute keinerlei Konsequenzen zu spüren bekommen und verweigert jeglichen Kontakt des Kindes zu Angehörigen des verstorbenen Vaters.

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