Der große

Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht

in Deutschland 2020 / 2021


3.1 Fast immer betroffen: Die Großeltern - Wenn Kinder Oma und Opa verlieren

Wer ist vom Kontaktabbruch außer Ihnen alles betroffen?

Bezugsperson Alle Teilnehmer (n=1.177)
Großeltern 80 %
Freunde / weitläufige Famile 70 %
Onkel / Tanten 67 %
(Halb-) Geschwister 38 %

Wenn den Kindern ein Elternteil verloren geht, verlieren sie fast immer auch Oma und Opa, sowie weitere Bezugs-, Vertrauens– und Schutzpersonen.


Berichte von Betroffenen - Wenn Großeltern nicht Oma & Opa sein dürfen

Ziffern: Datum & Uhrzeit des Eingangs zur Dokumentation und Nachverfolgung

30-09-19-32

Ich bin eine Großmutter und kämpfe um das Umgangsrecht mit unserem Enkel, dessen Mutter verstorben ist. Mein Enkel lebt bei einer Freundin aus Kinder - und Jugendjahren meiner verstorbenen Tochter, die sich einen Tag nach dem Tod angeboten hatte, den Kleinen zu nehmen. Bis zu dem Tag der Übergabe hat der Kleine fast ein Jahr bei mir gelebt. In dieser Zeit hat das Jugendamt diese Familie überprüft. Nach der Übergabe wurde die  Herkunftsfamilie boykottiert und ich als Großmutter ein halbes Jahr später. Seitdem muss ich mir jeden Schritt mit der Anwältin erkämpfen.

 

Der Vormund und Verfahrensbeistand gehen den Weg des geringsten Widerstandes, ohne an das Wohl des Kindes zu denken, obwohl es beim Gericht zur Sprache kam, dass es um ein „Machtspiel“ geht. Sie haben nicht einmal mit uns, der Herkunftsfamilie, gesprochen.

 

Jedes Kind hat ein Recht auf seine leibliche Familie.

 

Ich wünsche mir faire Richter, die genau hinschauen, den Durchblick haben und weise Entscheidungen treffen.

 

22-09-13-25

Wir sind entfremdete Großeltern, sehen unsere Enkel genau wie der leibliche Vater seit  dem 29.12.2017 trotz zweier Gerichtsverhandlungen nicht mehr. Der Glaube an unserem Rechtsstaat ist verloren. Umgangsboykott und Eltern-Kind-Entfremdung gehören ins Strafgesetzbuch.

 

22-08-11-07

Vielen Dank vorab für Ihre Aktivitäten, um den Kindesmisshandlungen durch Eltern-Kind-Entfremdungen zur Aufmerksamkeit zu verhelfen!

Großeltern haben bis heute keine reguläre Stimme in dieser Tragödie der Eltern-Kind-Entfremdung. Schlimm genug, wie der leibliche Vater - unser Sohn - von den Institutionen behandelt wird. Als Großeltern existieren wir für die Institutionen überhaupt nicht, trotz aller gewachsenen Bindungen und Beziehungen zu unseren Enkeln – ein Junge, ein Mädchen. Der Bindungs- und Beziehungsabbruch bleibt von allen institutionell Verantwortlichen einfach unbeachtet.

In unserem Fall hatten wir beide Enkelkinder seit ihrer Geburt über alle Jahre bis zur Trennung meist mehrfach in der Woche getroffen, betreut und mit ihnen etwas unternommen (Spielplatz, Park, Sport, Toben/Spielen im Kinderzimmer, manchmal auch Hausaufgaben, zudem gemeinsame Urlaube mit den Eltern und Enkeln, etc.).

 

Durch die abrupte Trennung der Mutter von unserem Sohn wurde das Zusammensein der beiden Enkel mit uns als Großeltern ebenfalls einfach gelöscht. Obwohl nachweislich Bindungen und Beziehungen zwischen Großeltern und Enkeln vorhanden waren, spielten diese Bindungen auch beim Jugendamt und bei Gericht keinerlei Rolle. Sie wurden einfach ignoriert - totgeschwiegen.

 

Da die Mutter in einer Führungsposition in Vollzeit berufstätig gewesen ist, konnte sie die Betreuung der Kinder gar nicht leisten. Dennoch wurde ihr - stillschweigend - zugestanden, die Enkelkinder lieber fremdbetreuen zu lassen, als durch unseren Sohn wie bislang auch, oder auch durch uns als Großeltern. Verfahrensverschleppungen über mehrere Jahre!

 

In einem Gutachten hatte die Mutter sogar deutlich zu erkennen gegeben, dass sie die radikale Trennung der Kinder von ihrem Vater und den Großeltern väterlicherseits deshalb betrieben hat, weil sie Angst gehabt hätte, dass sie die Kinder nicht jeden Tag bei sich haben würde, sondern diese aufgrund der bisherigen Betreuungssituation (bis zur Trennung überwiegend vom Vater betreut) letztlich auch und mehr beim Vater aufwachsen würden. Der Vater hatte im Interesse der Kinder der Mutter umgehend die gleichen Betreuungszeiten angeboten, also die Doppelresidenz. Das wollte die Mutter nicht. Also hielt sie die Kinder weiter fern vom Vater und uns Großeltern.

 

Traurig ist, dass meine Frau ihre Enkel nunmehr wohl nie mehr sehen wird, bevor sie sich aus diesem Leben verabschiedet. Sie ist jetzt schwer pflegebedürftig und hat aufgrund ihrer schweren Alzheimer-Demenz heute kein Wissen mehr über ihre eigene Identität und ihr nahestehenden Personen. Noch zuletzt Anfang diesen Jahres hatte sie aber immer noch eine Erinnerung an die "Zwei" und fragte - sichtlich bewegt  - nach den "Zweien" in den wenigen lichten Momenten, um dann wieder in der Demenz vollständig zu versinken.

 

Auch ich sehe aufgrund meines Alters und zahlreicher Beschwerden dem Lebensende ein wenig näher ins Auge. Mein tiefster Wunsch ist es, vorher noch einmal meine Enkel sehen und erleben zu dürfen.

 

Wir als Großeltern sind immer mit mehrfachen Leid geschlagen: Wir sehen das Leid unseres eigenen Kindes und zugleich das Leid unserer Enkel, denen ihr eigener Vater vorenthalten und entfremdet wird.

 

Für Ihr Wirken nochmals vielen Dank.

 

Ein betroffener Großvater

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