Der große

Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht

in Deutschland 2020 / 2021


8. Bewertungen, Kommentare und Einordnungen von Experten


Uli Alberstötter

Uli Alberstötter, Frankfurt am Main

 

Diplom-Pädagoge, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut, Systemischer (Familien-)Therapeut, Mediator, Lösungsorientierter Gutachter, Fort– und Weiterbildung aller Akteure aus den Trennungs– und Scheidungsprofessionen

 

Schwerpunkte: Paarberatung, Trennung und Scheidung, Stieffamilien, sog. „hochstrittige“ Elternkonflikte, gerichtsnahe Beratung, Elternkurse „Kinder im Blick“, lösungsorientierte Begutachtung in familiengerichtlichen Verfahren

 

Forschungsprojekte und Veröffentlichungen zu verschiedenen Facetten des Themas „Hochstrittigkeit“: Konflikt-Eskalation, Typologie zur Paar-Gewalt, Situation des Kindes zwischen den Fronten, (Nicht-)Kooperation der Professionen

 


Hochstrittigkeit — zur Perspektive der Beratung

 

Erziehungs-/Familien-Beratungsstellen sind, was die Umsetzung von gerichtsnahen Maßnahmen bei sog. „hochstrittigen“ Elternkonflikten angeht ein wichtiger Dienstleister. Wer sonst sollte diese Aufgabe wahrnehmen? Doch wie ist es um die Qualität dieser gerichtsnahen Beratung in jenen Fällen bestellt, in denen der Kampf ums Kind wütet? Nicht nur der Zustandsbericht 2019 von Mama-Papa-Auch stellt der Beratung – wie auch den anderen Trennungs- und Scheidungsprofessionen - ein kritisches Zeugnis aus. Auch das Forschungsprojekt „Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft“ hat bereits 2010 den Finger in die Wunde gelegt und die Mit-Verantwortung der Institutionen an hochstrittigen Konfliktverläufen — zumindest in einem Seitenblick — thematisiert. (Deutsches Jugendinstitut, 2010)

 

Zur Historie der Hochkonflikt-Beratung

 

Um die aktuelle Beratungslandschaft in ihren Verdiensten und Defiziten lesen zu können, scheint mir ein Rückblick auf die Historie der Hochkonflikt-Beratung sinnvoll. Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (1990) ist der Beratung das Feld Trennung und Scheidung in den §§ 17/18 als großer neuer Aufgabenbereich zugewachsen. Trennung, Scheidung und die Folgen waren längst als Schlüsselthema in die Mitte der Gesellschaft gerückt. Vor der Reform des Kindschaftsrechts (1998) jedoch bedeutete das Kriterium Hochstrittigkeit in aller Regel das Ende aller beraterischen Bemühungen. Die Arbeit mit den hochstrittigen Eltern war für Beratungsstellen seinerzeit Neuland. Fehlende Konzepte zum Umgang mit chronischen Konflikten und zur Kooperation mit den anderen maßgeblichen Professionen (Familiengericht, Jugendamt) sowie die nicht vorhandene Gesprächsbereitschaft zumindest einer Konfliktpartei führten de facto zum Ausschluss von hochstrittigen Konflikten aus der Beratungsarbeit. Seit den 2000-er Jahren hat sich in der Beratungslandschaft einiges getan. Ein sich änderndes Selbstverständnis und neue Erwartungen an die institutionelle Erziehungs-Familien-Beratung im Zuge der durch das FamFG (2009) veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen führten zu einer (Neu-)Bestimmung dieser besonderen Aufgabe. Mit steigender Tendenz wurden seither Trennungs-Eltern mit einem hohen Eskalationsniveau von den Jugendämtern und seitens der Familiengerichte per Vereinbarung oder Beschluss an die Beratungsstellen verwiesen. Auf schmerzhafte Weise wurden Berater*innen damit konfrontiert, wie sehr sich „hochstrittige“ von „normalen“ Trennungskonflikten unterscheiden. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung startete angesichts der Hilflosigkeit und Ohnmacht, die sich in der Beratungslandschaft infolge der Welle von hochstrittigen Fällen breit machte, eine Fortbildungsinitiative. Berater*innen sollten für die Dynamik und die besonderen Wesensmerkmale von Hochstrittigkeit sensibilisiert und für den Umgang mit zerstrittenen Eltern fitter gemacht werden. Die belastende Situation der Kinder zwischen den Fronten kam erst in einer nächsten Phase ins Sichtfeld. Zwangsläufig richtete sich damit der Blick auch auf das Phänomen Eltern-Kind-Entfremdung und die damit einhergehende Kontaktverweigerung von Kindern als eindrücklichem Symptom des nicht enden wollenden Trennungskonflikts der Eltern (Behrend, 2009). Die institutionelle Erziehungs-Beratung kann für sich – im Unterschied zu den anderen Trennungs-Professionen – durchaus in Anspruch nehmen, erhebliche Qualifizierungs-Anstrengungen unternommen zu haben. Diese stehen jedenfalls in einem eklatanten Kontrast zu dem mit Recht kritisierten Missstand, was die Weiterbildung von Richter*innen angeht (Salgo, 2016).

 

Heterogene Fachlichkeit in der Beratungslandschaft

 

Im flächendeckenden Netz von Familien- und Erziehungsberatungsstellen in Deutschland findet sich freilich eine höchst unterschiedliche Profilierung, was die Arbeit mit hochstrittigen Elternkonflikten im gerichtsnahen Kontext angeht. Es gibt sie nicht, die Beratung. Das Spektrum ist breit. Es reicht von Beratungsstellen auf der einen Seite, die sich dem Aufgabenfeld Hochstrittigkeit gegenüber verschlossen haben, über solche, die sich aufgrund der vielen strukturellen und fachlichen Fallstricke, die in diesem Aufgabenfeld lauern, nach einer Phase des Fühlerausstreckens in den 2000-er Jahren inzwischen resigniert zurückgezogen und anderen Schwerpunktthemen zugewandt haben. Sie haben sich eingereiht in die große Gruppe jener defensiv agierenden Beratungsstellen, die das heiße Konflikt-Feld Hochstrittigkeit mit einem minimalistischen Aufwand und entsprechend eingeschränkter fachlicher Qualität „verwalten“. Defensive Beratungsstellen lassen sich u.a. daran erkennen, dass sie die Freiwilligkeit der Klient*innen als wesentliche Voraussetzung ihrer Arbeit betonen, was de facto einer Abwendung von der Hochkonflikt-Beratung gleichkommt. Am anderen, pro-aktiven Ende des Spektrums finden sich – in weit geringerer Zahl – Beratungsstellen, die sich der Herausforderung Hochstrittigkeit offensiv gestellt und damit auch das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung auf ihre Agenda gesetzt haben. Diese pro-aktiven Beratungsstellen haben sich – bezogen auf hochstrittige Eltern - von einigen ideologischen Fesseln frei gemacht. Kennzeichnendes Merkmal ist u.a. ein offensiver Umgang, was die Arbeit mit Eltern angeht, die eben nicht freiwillig, sondern unter gerichtlichem Druck in die Beratung kommen.

 

Der hochstrittige Konflikt ist anders

 

Im Unterschied zu einem niedrigen Konfliktniveau übernehmen im hochstrittigen Konflikt mächtige Gefühle (Verzweiflung, Angst, Wut, Hass, Rache-Impulse) die Regie. Im emotionalen Ausnahmezustand werden verletzende Dinge gesagt und getan, die eine Rückkehr zur Normalität immer unwahrscheinlicher machen. Bildlich gesprochen handelt es sich um gefährliche Vulkanausbrüche, die sich im hochstrittigen Konflikt Bahn brechen. Ein Ringen um den Opfer-Status dominiert in der Außendarstellung des Konflikts gegenüber Dritten. Die Allein-Schuld an der Misere wird auf der anderen Seite abgeladen. Das Phänomen Hochstrittigkeit konfrontiert uns schonungslos mit einem grundsätzlichen anthropologischen Problem. Je weiter fortgeschritten ein Konflikt ist, umso mehr schwindet unsere Bereitschaft, die Verantwortung für unseren Anteil an der Eskalation zu übernehmen. Und doch bleibt Keine/r sauber im hochstrittigen Konflikt. An der Stelle soll keiner symmetrischen 50:50 Verteilung hinsichtlich der Verantwortung für Konflikte das Wort geredet werden. Wo sich asymmetrische Macht-Ungleichgewichte bilden und verfestigen, besteht im Krisenfall ein erhöhtes Risiko eines einseitigen Missbrauchs – dem allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit konfliktverschärfende Reaktionsbildungen auf der anderen Seite folgen werden. Väter und Mütter, die in einen hochstrittigen Konflikt verstrickt sind, sind per se von der Berechtigung ihrer Interessen überzeugt. Eine als wenig transparent und berechenbar erlebte familiengerichtliche Landschaft schafft zusätzlich ein Reizklima, für das eigene „Recht“ zu streiten.

 

Hochkonflikt-Beratung ist anders

 

Die Hochkonflikt-Beratung ist entsprechend voraussetzungsstark — in vielerlei Hinsicht. Es braucht die „tiefen“ (-psy-chologischen) Hypothesen zum Verständnis des aufgewühlten „Innenlebens“ der Eltern in ihrem Zustand des Außer-sich-Seins. Unweigerlich stoßen wir auf Verletzungen, die Väter/Mütter einerseits als Opfer erlitten und andererseits als Täter dem anderen im Wüten ihrer mächtigen Gefühle zugefügt haben. Es braucht zum Zweiten den Blick auf diese doch sehr spezielle Interaktion, die sich Bahn bricht, wenn Männer/Väter und Frauen/Mütter in ihrer Trennungsnot in eine Spirale der Gewalt aus Worten und Taten geraten. Zum Dritten ist ein systemischer Blick unerlässlich, der das nahe persönliche Umfeld, insbesondere neue Partner, die Herkunftsfamilien, beste Freund*innen und nicht zuletzt natürlich auch die Akteure aus den involvierten Trennungs- und Scheidungsprofessionen einbezieht. Dieser systemische Blick scheint umso bedeutsamer, wenn man bedenkt, dass die „Munitionsfabriken“ nicht selten im Hinterland stehen, wenn Familienmitglieder und professionelle Akteure in ihrem gefährlichen Mitagieren den Konflikt befeuern und damit die positiven deeskalierenden Kräfte und Stimmen des Konflikt-Systems schwächen.

Dieses Anforderungsprofil an die Hochstrittigen-Beratung ist ambitioniert, aber notwendig. Wehe dem/der unerfahrenen Berater*in, der/die ohne fachlichen und persönlichen Halt in den Hexenkessel Hochstrittigkeit gerät und zum Spielball der widerstreitenden Kraftfelder oder gar selbst zum Angriffsziel eines mit aller Macht agierenden Elternteils wird. Flucht des/der Berater*in in Form von Beratungs-Abbrüchen, Pathologisierungen und vorschnelle einseitige Schuldzuschreibungen sind typische Stress- und Überforderungs-Symptome auf Beraterseite angesichts einer hoch-komplexen und emotional aufgeladenen Gemenge-Lage.

 

Alles steht und fällt mit der Fähigkeit des/der Beraters/in, aber auch der Akteure aus den anderen Trennungs- und Scheidungsprofessionen, fortgeschrittene Konflikte und damit einhergehende Schlüssel-Phänomene wie die Eltern-Kind-Entfremdung besser „lesen“ zu können. Was die Wahrnehmung und Einschätzung von eskalierenden Konflikten angeht, hat sich das Denken in Eskalationsstufen als hilfreich erwiesen (Alberstötter, 2005).

 

Ausgehend von den wahrgenommenen Phänomenen, die den Zustand Hochstrittigkeit bei einer fortgeschrittenen Eskalation ausmachen, gilt es, die Diskussion über angemessene Haltungen, Maßnahmen und Handwerkszeuge voranzutreiben. Auf der Handlungs-Ebene besteht ein dringender Bedarf, neben der Bereitschaft zur Empathie für die besonderen emotionalen Notlagen von hochstrittigen Eltern auch die Notwendigkeit einer konfrontierenden, Grenzen-setzenden, kontrollierenden und sanktionierenden Haltung anzuerkennen. Eine allein an die Vernunft appellierende, auf Dialog und Herstellung von Einvernehmen bauende Beratungs-Ethik verkennt die Dramatik des tobenden Elternkrieges, in dem im schlimmsten Fall jedes Mittel recht ist, um den als Feind erlebten anderen Elternteil an den Rand zu drängen und im schlimmsten Fall aus dem Leben des Kindes zu verbannen (Alberstötter, 2013). Hochstrittige Eltern bedürfen in ihrer besonderen emotionalen Not eines HALTs im zweifachen Sinne des Wortes – eben auch eines Grenzen-setzenden Halts, wenn ihr Furor gegen den anderen Elternteil kein Halten mehr kennt. Eine kundenorientierte Unternehmensphilosophie, die auch im Sozialbereich längst Einzug gehalten hat und den „Kunden“ zum/zur König*in ermächtigt hat, hat diese Notwendigkeit von Konfrontation und Grenzsetzung in der Hochkonflikt-Beratung nicht ausreichend im Blick. Hochkonflikt-Berater*innen stehen auf verlorenem Posten, wenn ihnen durch eine „von oben“ verordnete Kundenorientierungs-Ideologie mit ihrem typischen Weichspül-Narrativ die Hände gebunden werden, Dinge in der nötigen Klarheit zu benennen.

 

Kooperation als not-wendige Bedingung

 

Die von den „aktiven“ Beratungsstellen als unerlässlich erkannte Kooperation mit Gericht und Jugendamt als sine qua non in diesem Feld hat dazu geführt, die Schweigepflicht als Kooperationshindernis zu begreifen. „Wer schweigt, kooperiert nicht“ (Alberstötter, 2006). Die „aktive“ Beratung ist folgerichtig dazu übergegangen, den Kooperationspartnern Gericht und Jugendamt Bericht zu erstatten, über die positiven Entwicklungen und Verhandlungs-Ergebnisse, aber eben auch über die Hemmnisse im Beratungsverlauf. Dem Gericht und dem Jugendamt lediglich mitzuteilen, dass eine Beratung stattgefunden hat oder diese abgebrochen wurde, ohne die entsprechenden Gründe dafür zu benennen, wird aus dieser aktiven Perspektive als ungenügend bewertet. Sich in dem heißen Konfliktfeld Hochstrittigkeit hinter der Mauer eines falsch verstandenen Schweigepflicht-Ethos zu verbergen, bedeutet im schlimmsten Fall, einer zunehmenden moralischen Verwahrlosung Vorschub zu leisten, wenn Väter/Mütter ungebremst rücksichtslos mit aller Macht ihre Interessen durchsetzen und Fairness-Prinzipien mit Füßen treten. Eltern-Kind-entfremdendes Verhalten, das seitens der Beratung nicht benannt wird, lädt entfremdende Väter/Mütter dazu ein, ihr Beseitigungsprogramm auf die Spitze zu treiben. Die Hochkonflikt-Beratung verfügt nicht über formale Macht, aber ihre Verantwortung besteht darin, den Missbrauch elterlicher Macht mit fachlich qualifizierten Rückmeldungen gegenüber den Macht-Instanzen Jugendamt und Gericht kenntlich zu machen. Damit endet freilich der Verantwortungsbereich der Beratung, und jener des Jugendamtes und des Gerichts beginnt mit ganz eigenen Schwierigkeiten im Hinblick auf die Umsetzung von kontrollierenden und Grenzen-setzenden Maßnahmen, wenn diese geboten sind.

 

Blinde Flecken – auf allen Seiten

 

Es wäre blind, die Mitverantwortung der Institutionen an der Eskalation und Chronifizierung von Elternkonflikten zu leugnen. Wer sehen will, der kann sie sehen, die offensichtlichen Mängel seitens der Trennungsprofessionen. Auf der Hand liegen auch die Irrwege einer Trennungs-Politik, deren offensichtliches Versagen symbolhaft deutlich wird am jahrelangen Verschwinden der vom Familienministerium 2015 in Auftrag gegebenen Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“. Ihre Ergebnisse werden – so die Vermutung - aus ideologischen Gründen zurückgehalten. „Das Ministerium hat die Sorge, zwischen den Schützengräben der Väter- und Mütterlobby zerrissen zu werden“. (FAZ 6.2.21) Diese Einschätzung von Johannes Münder weist darauf hin, dass sich in den hochstrittigen Elternkonflikten um Sorge und Umgang auch ungelöste gesellschaftliche Probleme im geschlechterideologisch aufgeladenen Kampf ums Kind widerspiegeln. Es sind die ungelösten Probleme einer gespaltenen Gesellschaft, die auch in verschiedenen institutionellen Symptomen zum Ausdruck kommen. Da sind die ideologischen Scheuklappen, die das Wegschauen und Nicht-Benennen eines grenzenlosen, egozentrischen Verhaltens von Müttern und Vätern begünstigen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Da ist das familiengerichtliche Verfahren, das in seiner kontradiktorischen Verfasstheit in paradoxer Weise dem mit Pathos ausgerufenen Ziel entgegensteht, in „jeder Lage des Verfahrens auf Einvernehmen hinzuwirken“. Da ist der mantra-artig immer wieder beschworene Geist einer „Verantwortungsgemeinschaft“, der im real existierenden Hickhack der Institutionen zu oft ad absurdum geführt wird. Oft weiß die Linke nicht, was die Rechte tut. Ideologisches Gezerre und Machtgerangel zwischen den Institutionen bestimmen den alltäglichen institutionellen Kampf ums Kindeswohl viel mehr als wir Profis bereit sind zuzugeben.

 

Und doch muss bei aller berechtigten Kritik an den Institutionen und der Politik auch klar sein, dass bei hochstrittigen Trennungskonflikten zuerst die Kräfte der Selbstorganisation innerhalb der Trennungs-Familie zum Erliegen gekommen sind, bevor in der Not dritte Instanzen Jugendamt und Gericht in die Entscheider-Rolle gerufen werden. Das Gros der Eltern trennt sich ohne die institutionellen Dritten, „friedlich“, „mit Anstand“ - Väter und Mütter, die imstande sind, ihre sehr wohl auch vorhandenen mächtigen Gefühle gegen den anderen Elternteil im Zaum zu halten und nicht auf die öffentliche Bühne bringen. Und selbst wenn es zum Verfahren kommt, sind es lediglich 15–20 % der Verfahren, die als strittig anzusehen sind und nur ein geschätzter Rest von ca. 5 - 10% wird als „hochstrittig“ eingestuft.

 

Hochstrittige Elternkonflikte sind gekennzeichnet durch eine rigide Anklage-Haltung dem anderen Elternteil gegenüber, der zum Alleinschuldigen gemacht wird. Die Schuldzuweisungen machen aber nicht beim „bösen“ anderen Elternteil Halt. Allzu schnell sind hochstrittige Eltern auch mit einer Schuld-Verschiebung auf die „böswilligen“, „unfähigen“ Institutionen bei der Hand. Wenn sich hochstrittige Eltern nur bewusst wären, dass sie mit ihren Anklagen im Außen über einen gewaltigen Abwehrmechanismus verfügen, der allzu leicht vom eigenen Versagen ablenkt und von Eigen-Verantwortung freispricht! „Wer frei von Schuld ist, der werfe den ersten Stein.“ Diese biblische Weisheit droht im Steinhagel jedes hochstrittigen Konflikts unterzugehen.

 

Eine Schlüssel-Aufgabe der Beratung im Hochkonflikt besteht nicht zuletzt darin, Vätern und Müttern bei allem Verständnis den Spiegel vorzuhalten im Hinblick auf die eigenen Anteile in ihrem Elternkrieg. Voraussetzung dafür ist freilich, dass auch der Berater*in lernt, in den Spiegel zu schauen, sich immer wieder den eigenen ideologischen Verblendungen stellt, um aktiven (inneren und äußeren) Widerstand leisten zu können gegen leichtfertige und den Konflikt anheizende Bündnisgenossenschaften mit der einen oder anderen Seite.

 

Uli Alberstötter

VIA-Wege im Konflikt 


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