Der große

Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht

in Deutschland 2020 / 2021


4 Fall-Beschreibung aus der Praxis

1997 heiratet das Paar und bekommt zwei Kinder. Die ersten drei Jahre betreut der Vater die Kinder, während die Mutter wieder arbeiten geht. 2003 trennt sich das Paar. Die Mutter zieht nach kurzer Zeit samt Kindern zu ihrem neuen Lebensgefährten in 65 Kilometern Entfernung. Der Vater weiß nichts von dem Umzug und erfährt erst Monate später über das Jugendamt den neuen Wohnort von Mutter und Kindern. Diese untergräbt fortan über Jahre den Kontakt zwischen Vater und Kindern, dies sogar mit offensichtlicher Unterstützung der zuständigen Familienhelferin des Jugendamtes. Daran ändert auch eine gerichtliche Androhung von Zwangsgeld nichts. 2008 wird der Vater darüber hinaus von der Mutter völlig unerwartet und fälschlich des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Die Beschuldigungen lösen sich dann in Luft auf. Infolge der Umgangsvereitelungen der Mutter erfährt der Vater sogar erst in 2009 von diesen Vorwürfen. Nach drei betreuten Umgängen dürfen die Kinder Ende 2009 wieder zu ihrem Vater. Trotz neuer Umgangsvereinbarungen werden durch die Mutter weiterhin Umgänge mit dem Vater über Jahre vereitelt.

 

Erst 2016 erhält der Vater die Information, dass bei beiden Kindern bereits 2009 / 2010 durch ihre Ärzte psychische Auffälligkeiten festgestellt wurden. Über etliche Jahre erfahren die Kinder psychische und streckenweise physische Gewalt im Haushalt der Mutter, wie aus dokumentierten Äußerungen der Kinder während Kliniksaufenthalten ersichtlich ist. Auch wird der Vater am Telefon mehrfach Zeuge von solchen Gewaltausbrüchen der Mutter. Er informiert das Jugendamt und erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Alle Bemühungen laufen ins Leere, das Verfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingestellt mit der Begründung, der Vater wolle vielleicht aus Rachemotiven die Mutter in Misskredit bringen, in Kindergarten und Schule seien die Kinder noch unauffällig. Hingegen wurden jedoch schon im Kindergarten Auffälligkeiten der Tochter beobachtet und dokumentiert.

 

Im Jahr 2011 werden bei beiden Kindern im Rahmen von mehreren Klinikaufenthalten psychische Auffälligkeiten und Störungen offiziell festgestellt. Im Zusammenhang mit den Diagnosen finden sich in den Klinikberichten wiederholt die „beginnenden emotionalen Störungen des Kindes- und Jugendalters mit depressiver Symptomatik“ mit Verweis auf die belastete Familiensituation im Haushalt der Mutter (der neue Partner der Mutter hat 3 Kinder seiner verstorbenen Frau mitgebracht, alle ebenfalls anscheinend massiv belastet). In Bezug auf die Mutter wird in den Klinikberichten festgestellt, dass sie unter einer Anpassungsstörung mit emotionaler Problematik sowie unter einem Burnout leide. Darin wird zudem auch festgestellt, dass „eine stationäre psychotherapeutische/psychiatrische Behandlung der Mutter unabdingbare Voraussetzung für das Wohlergehen der Kinder“ sei. In den Berichten zu beiden Kindern ist von einer Helferkonferenz die Rede, bei der es „leider nicht möglich gewesen sei, auch einen Vertreter des Jugendamtes direkt in diese Besprechung einzubeziehen“. Der sorgeberechtigte Vater wurde nicht in Kenntnis gesetzt. Eine vom Jugendamt beauftragte Familienhelferin war hingegen erstaunlicherweise einbezogen. Das Jugendamt behauptet Jahre später, in einer Stellungnahme 2015, von besagten Klinikberichten keine Kenntnis erhalten zu haben. Als Begründung für die damalige Nichteinbeziehung des Vaters gibt das Jugendamt darin wiederum an, es sei aus genau diesen Klinikberichten ersichtlich gewesen, dass der Vater als nicht geeignet für die Unterbringung der Kinder bei ihm angesehen werde. Allerdings ist der Vater lediglich an zwei Wochenenden zu Besuch in der Klinik gewesen und hat dort nie ein Gespräch mit dem Arzt gehabt. Dabei ist er partiell über den Grund der Klinikaufenthalte im Unklaren gelassen worden, sodass er annehmen musste, die Kinder seien wegen ihres zeitweisen Übergewichtes in der Klinik. Über die psychischen Auffälligkeiten der Kinder ist der Vater erst Jahre später informiert worden.

 

Im Mai 2011 begibt sich die Mutter in stationäre psychiatrische Behandlung. Obwohl gemeinsames Sorgerecht besteht und die Kinder während der Dauer der Behandlung beim Vater hätten leben können, wird der Vater erst kurz vor dem Beginn ihrer Behandlung durch das Jugendamt in Kenntnis gesetzt, und das auch nur durch eine schriftliche Aufforderung des Jugendamtes, sich an den Kosten für eine Fremdunterbringung zu beteiligen. Die Mutter erwirkt mit fadenscheinigen Erfindungen eine einstweilige Anordnung, in der dem Vater für die vierwöchige Behandlungsdauer die Kontaktaufnahme zu seinen in der Pflegefamilie untergebrachten Kindern erstaunlicherweise untersagt wird. Die stationäre Behandlung bricht die Mutter jedoch nach wenigen Tagen bereits ab. Das Jugendamt bezichtigt überraschend den nicht involvierten Vater, Schuld am Behandlungsabbruch der Mutter zu haben.

 

Bei erneuten Aufenthalten beider Kinder in einer Klinik Ende 2011 wird die Liste der psychischen Beschwerden der Kinder inzwischen immer länger. Eines der Kinder gibt offiziell gegenüber der Klinik an, von der Mutter im Kampf gegen den Vater benutzt zu werden. Erstmals wird aufgrund der Schwere der Diagnosen und der Dauer der Problematik beiden Kindern eine drohende seelische Behinderung nach §35a KJHG bescheinigt. Die Trennung vom Vater und Umgangsvereitelungen durch die Mutter werden als Risikofaktor für die Kinder angegeben, dazu auch die Suizidandrohungen der Mutter. Ein weiterer Klinikbericht aus derselben Zeit hält zudem einen schon im Sommer 2010 unternommenen Suizidversuch des Lebenspartners der Mutter fest. Bei den Klinikaufenthalten Ende 2011 wird der leibliche Vater zu einem Abschlussgespräch eingeladen. Von dieser Klinik erhält er erstmals die Klinikberichte direkt. Aus diesen geht auch hervor, dass man überraschend im Jugendamt der Ansicht ist, dass „kein Handlungsbedarf“ vorliege und das Jugendamt die Vorfälle und Suizidgedanken weiterhin ignorieren möchte. Im Sommer 2012 wird beim Vater eine Krebserkrankung diagnostiziert, er wird wenige Tage später operiert. Kurz darauf beantragt die Mutter plötzlich das alleinige Sorgerecht, welches sie Mitte 2013 unter dem Zugeständnis uneingeschränkten Umgangs sowie einer umfassenden Schweigerechtsentbindung zugesprochen bekommt. Ungeachtet der Sorgerechtsentscheide wird der Umgang zwischen Vater und Kindern durch die Mutter jedoch weiterhin be- und verhindert. Die Kinder bleiben, unter Duldung und Mitwirkung des Jugendamtes, bei der Mutter trotz wiederholter Hinweise auf deren psychische Behandlungsbedürftigkeit in Klinikberichten ab 2011 und trotz der anscheinend vielen auffälligen Vorfälle im Haushalt der Mutter.

 

Fortan reihen sich weitere Klinikaufenthalte der Kinder aneinander. Gegen den Rat der Ärzte veranlasst die Mutter 2014 die vorzeitige Entlassung eines Kindes aus einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, ohne die eigentlich vorgesehene und erforderliche medikamentöse Einstellung. Nahezu alle klinischen Briefe und Berichte werden bisher ausschließlich an die Mutter und das Jugendamt verschickt, der Vater erfährt weder hiervon noch von den teils halbjährlichen Umzügen der Mutter und Kinder, obwohl inzwischen bei beiden Kindern die ärztliche Diagnose einer seelischen Behinderung gestellt wurde und sich über lange Zeiträume wiederholt Selbstverletzungstendenzen sowie suizidale Gedanken bis hin zu Suizidversuchen zeigen. Es ergibt sich zunehmend das Bild von Kindern, die mit den belastenden, jahrelang andauernden Vorgeschichten in dem dringlichen Wunsch nach Orientierung, Sicherheit und stabiler Zuwendung hin- und hergerissen sind: immer wieder auf der Suche, immer wieder resignierend und hoffnungslos, immer wieder zur (selbst instabilen und überforderten) Mutter zurückkehrend und sich damit immer wieder im Kreis drehend. Dem Vater offenbart sich die vollständige Leidensgeschichte seiner beiden Kinder erst 2015, nachdem er für eines der Kinder nach dessen Suizidversuch das Sorgerecht zurückerhält und rückwirkend sämtliche Klinik- und Arztberichte einholen kann. Die Schule eines der Kinder schreibt 2015 zusammenfassend: „Beim Kind zeigt sich bereits ein langer Leidensweg. Bereits im Kindergarten war ihr Kontaktverhalten auffällig. Zudem ist die häusliche Situation sehr schwierig und belastet das Kind sehr. Das Kind ist bereits in zahlreichen Institutionen vorstellig geworden. Dort wurden zahlreiche Tests und Diagnostiken durchgeführt. Die Vorgeschichte ist gekennzeichnet durch Umzüge und häufige Wechsel der Institutionen. Es fehlt eine Konstanz. (…) Nachdem das Kind im letzten Jahr verprügelt wurde, war sie einige Monate stationär in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dort wurde eine mittelgradige depressive Episode, eine posttraumatische Belastungsstörung, Adipositas, selbstverletzendes Verhalten sowie ersthafte und durchgängige soziale Beeinträchtigungen in den meisten Bereichen diagnostiziert. Allerdings wurde sie nach kurzer Zeit auf Wunsch ihrer Mutter entlassen, eine Weiterbehandlung und medikamentöse Behandlung wurde von ihr abgelehnt. Zudem wechselte das Kind, ebenfalls auf Wunsch der Mutter, von der Förderschule auf die Mittelschule. Das Kind ist vielseitig und hochgradig belastet. Trotz durchschnittlicher Intelligenz kann sie ihr Potenzial aufgrund der belastenden häuslichen Situation und psychischen Probleme nicht ausschöpfen.“

 

Bei der Durchsicht der zahlreichen Unterlagen entsteht der Eindruck, die Mutter könne diese Schulwechsel in der Vorstellung initiiert haben, durch äußerliche Veränderungen würden sich interne Schwierigkeiten und Probleme von selbst bessern oder lösen lassen. Auch könnte eine Rolle gespielt haben, dass sie möglicherweise immer dann den Wunsch nach einem Wohnortswechsel hatte, wenn das jeweils zuständige Jugendamt anfing, ihr gegenüber skeptisch zu werden. Doch haben alle Jugendämter stets und nachhaltig eine Einbeziehung des Vaters unterbunden oder größtenteils mindestens die Ausgrenzung des Vaters durch die Mutter begünstigt und damit den Kindern keine Chance gelassen, vielleicht doch noch frühzeitig in der Obhut des Vaters geordnet und stabil aufwachsen zu können.

 

Die Inhalte dieser Zusammenfassung beruhen zu einem sehr hohen Anteil auf den sich aus Klinikberichten ergebenden Sachverhalten. Weiterhin wurden Aussagen des Vaters intensiv geprüft und das Gesamtbild durch Krankenhausbriefe, E-Mails, Gerichtsbeschlüsse und Akten verifiziert. Allein die zahlreichen Krankenhausaufenthalte mit den dazugehörigen Klinikberichten und die weiteren Arztberichte und psychologischen Stellungnahmen sprechen eine sehr deutliche Sprache. Über den Zeitraum von fast einem Jahr wurden die sehr zahlreich vorliegenden Akten und Unterlagen von einem Team von Fachleuten gesichtet, geordnet, geprüft und verarbeitet. Die Kinder sind für ihr Leben gezeichnet, heute beide volljährig und haben mal intensiv, mal gelegentlich und mal gar keinen Kontakt zu ihrem Vater. Ein Kind konnte eine Ausbildung abschließen, das andere Kind und der Vater sind erwerbsunfähig.

 

Die verantwortlichen Landräte und Jugendämter sehen derzeit erstaunlicherweise kein Fehlverhalten der Behörden.

 

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