Cornelia Spachtholz, Nürnberg
Vorstandsvorsitzende des
Verband berufstätiger Mütter e.V.
Co-Sprecherin des Bündnis doppelresidenz.org
Initiatorin Equal Pension Day
"Eltern zu sein heißt, für Kinder Verantwortung zu übernehmen. Eine Verantwortung, in der Mutter und Vater nicht nur während der Kindheit, sondern ein Leben lang stehen werden. Eltern – Mutter oder Vater für ein Kind zu sein ist eine lebenslange Aufgabe – unauflöslich und losgelöst davon, ob zwischen den Eltern eine Paarbeziehung besteht oder nicht.
Müttern mehr Karriere, Vätern mehr Familie und unseren Kindern beide Eltern.
Wir brauchen zeitgemäße gleichstellungsorientierte Familienpolitik durch die überfällige Veränderung der entsprechenden Gesetze. Wir brauchen eine zeitgemäße gleichstellungsorientierte Familienpolitik durch die überfällige Veränderung der entsprechenden Gesetze. Dieser Bericht sollte daher auch als eindringlicher Appell zur Veränderung verstanden werden."
Dr. phil. Dipl. Soz. Arb. Marc Serafin, Köln
Sozialwissenschaftler
Leiter des Jugendamtes der Stadt Sankt Augustin (bei Bonn)
Initiator des Arbeitskreises Elternschaft nach Trennung und Scheidung im Rhein-Sieg-Kreis
Lehrbeauftragter am Fachbereich Sozialwesen der Katholischen
Hochschule NRW in Köln
"Eine wesentliche Schwierigkeit besteht darin, dass die betroffenen Eltern in der Regel kein einheitliches Problembewusstsein über das Phänomen und eine eher konträre Motivlage zur Bearbeitung der familiären Situation haben. Während die Elternperson ohne Kontakt zum Kind Leidensdruck empfindet und um institutionelle Hilfe nachsucht, sieht die mit dem Kind zusammenlebende Elternperson meist keinen Handlungsbedarf und möchte vor allem in Ruhe gelassen werden. Die Chancen für das freiwillige Einlassen beider Eltern auf Beratung und Veränderung sind deshalb meistenteils gering. An dieser Stelle kann sich die Jugendhilfe dementsprechend nicht allein auf freiwillige Beratungsangebote beschränken (Fischer, 1998). Elternverhalten und eine Familiendynamik, die Kinder und Eltern fortgesetzt einer schweren psychischen Belastung mit erheblichen negativen Folgewirkungen für die kindliche Entwicklung aussetzen, tragen allerdings deutliche Merkmale einer Gefährdung des Kindeswohls. Insofern steht die Jugendhilfe hier in der Pflicht, durch aktive Intervention – auch unter Rückgriff auf die Möglichkeit der Auflagenerteilung gemäß § 1666 BGB zur verpflichtenden Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung und Beratung - diese Gefährdung abzuwenden. Von der Jugendhilfe kann erwartet werden, dass sie im Fall drohender oder eingetretener Eltern-Kind-Entfremdung aktiver als sie dies bisher tut, eingreift und handelt."
Alle Fachkommentare unserer Expertinnen und Experten in diesem Zustandsbericht: