Wie nehmen Betroffene die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsstaat im Familienrecht wahr? Was ist zu tun oder was wurde bislang nicht getan? Welchen Anspruch haben wir als Bürger dieses Landes auf Recht, Gesetz und Praxis im Familienrecht? Was ist zu tun, um unsere Kinder auch nach Trennung und Scheidung besser zu schützen?
Alle Eltern (n=893) |
Mütter | Väter | |
Elternteil hat keine Kraft mehr | 54 % | 53 % | 52 % |
Elternteil hat kein Geld mehr | 44 % | 41 % | 46 % |
Elternteil möchte Kind/ern dieses Martyrium ersparen | 37 % | 36 % | 38 % |
Elternteil bemüht sich weiter | 64 % | 64 % | 63 % |
Es ging nichts mehr | 21 % | 21 % | 21 % |
Wie ist Ihre Erfahrung mit dem Rechtsstaat im Familienrecht?
Alle Teilnehmer (n=1.177) | Mütter | Väter | |
Gute Erfahrungen | 4 % | 3 % | 5 % |
Familienrichter*innen sind auf Eltern-Kind-Entfremdung geschult | 4 % | 4 % | 6 % |
Familienrichter*innen begünstigen Eltern-Kind-Entfremdung | 68 % | 66 % | 69 % |
Schlechte Erfahrungen | 80 % | 79 % | 80 % |
Aus den Antworten aller Teilnehmer heben sich Väter und Mütter nicht wirklich ab. Allgemein sagen 80% der Teilnehmer, dass sie mit dem Rechtsstaat im Familienrecht schlechte Erfahrungen gemacht haben.
Die Teilnehmer unserer Umfrage haben Wünsche an die Politik und die Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland:
Was wünschen Sie sich vom Gesetzgeber im Familienrecht?
Alle Teilnehmer (n=1.177) | Nur Eltern (n=893) | |
Das Familienrecht braucht keine Änderungen, es muss nur konsequent umgesetzt werden | 8 % | 7 % |
Paradigmenwechsel zum Leitbild "Gemeinsame Elternschaft" auch nach Trennung / Scheidung | 66 % | 67 % |
Verpflichtende Mediation für Eltern vor gerichtlichen Verfahren | 56 % | 57 % |
Deeskalation familiengerichtlicher Verfahren | 51 % | 52 % |
Negative statt positive Kindeswohlprüfung | 50 % | 51 % |
Paradigmenwechsel im Unterhaltsrecht (Beide betreuen, beide bezahlen) | 61 % | 63 % |
Umgangsbe- und verhinderungen konsequent begegnen, Verstöße gegen gemeinsame Sorgeverantwortung und Gerichtsbeschlüsse ggf. strafrechtlich ahnden | 75 % | 75 % |
Eltern-Kind-Entfremdung verhindern und gesetzlich wirksam begegnen | 87 % | 89 % |
Weniger als jeder Zehnte gibt an, dass das Familienrecht keine Änderungen bräuchte. Dagegen wünschen durch die Bank die Hälfte oder mehr unserer Teilnehmer, dass sich sehr viel ändern muss.
Im oberen Bereich finden sich die Wünsche nach einem Paradigmenwechsel zum Leitbild „Gemeinsame Elternschaft“, die verpflichtende Mediation für Eltern, einen Paradigmenwechsel im Unterhaltsrecht und Konsequenzen bei Verstößen gegen gemeinsame Sorgeverantwortung, Gerichtsbeschlüsse sowie Umgangsbe- und verhinderung.
Sehr deutlich mit fast 90% ist die Haltung der Befragten zur Eltern-Kind-Entfremdung und die Forderung, diesem Phänomen gesetzlich wirksam zu begegnen.
Ziffern: Datum & Uhrzeit des Eingangs zur Dokumentation und Nachverfolgung
05-08-08-49
Es gibt bei einem Jugendamt eine Akte, in der der Mutter "beginnende Kindswohlgefährdung" attestiert wird. Nach deren Umzug blieb die Akte beim JA jedoch unter Verschluss, wurde an das neu zuständige nicht weitergegeben. Verfahrensbeiständin sagte, ich sei "nur" der Vater. Neu zuständiges Familiengericht ignoriert ehemalige Beschlüsse vom OLG und selbst ein BGH-Urteil, alles zu Lasten der Kinder
05-08-23-06
Nachdem eine neue Mitarbeiterin des Jugendamtes zuständig war, hatte ich kurz Hoffnung. Aber der Prozess war zu weit fortgeschritten und während sämtlicher Versuche den KV zur Kooperation zu bewegen (zum Schluss sein eigener Anwalt) in sämtlichen Anhörungen verweigerte er konstruktive Vorschläge, hämisches Lächeln an alle als Quittung. Ich habe seit Jahren keinen Kontakt, war 11 bzw. 13 Jahre Vollzeit Mama und habe alles gegeben. Weil ich aber im Haus der Schwiegereltern lebte, musste ich das Feld räumen. Fatale Folgen
04-08-19-17
Entfremdung wird durch Familiengerichte gefördert: Die Umgangsverfahren dauern zu lange, in meinem Fall ein Verfahren seit über 2 Jahren, ohne dass etwas gegen die Entfremdung unternommen wurde. Durch die Verfahrensführung werden die Konflikte weiter verschärft. Es gibt keinen effektiven Rechtsbehelf bei Untätigkeit des Gerichts, obwohl das FamFG das Beschleunigungsgebot vorschreibt. Eltern-Kind-Entfremdung wird vom Gericht nicht anerkannt, bzw. es wird weggeschaut. Verstöße gegen gerichtliche Umgangsregelung und Wohlverhaltensklausel §1684 BGB werden nicht sanktioniert . Die seelischen Auswirkungen bei Kindern und betroffenen Elternteilen werden in Gänze ignoriert
04-08-15-51
Wenn einer Streit haben will, dann kann der andere machen was er will. Das System wird den Entfremder immer unterstützen oder es wird gesagt, dass „die Eltern“ hochstrittig seien und der Kontakt wird erst einmal ausgesetzt. Zum Wohl des Kindes. Es hat so viel Schaden verursacht, was nie wieder gut wird.
06-08-15-56
Im ganzen dreijährigen Verfahren gab es überhaupt nur eine einzige amtliche Person, die die Kinder im Blick hatte. Das war die erste Verfahrensbeiständin.
Alle anderen beteiligten Personen, die in unserer Gemeinschaft für das Wohl der Kinder und im Namen des Volkes offiziell zuständig sind, hatten die Kinder nicht im Blick und orientierten sich an einem Familienbild der 50er Jahre: Mutti ist für die Kinder zuständig.
13-08-08-42
Guten Tag, ich finde, ein Kind hat das Recht auf beide Eltern sowie auch Großeltern, Tanten und Onkel. Noch dazu, wenn dem Wohl des Kindes mehr entsprochen wird, als bei dessen Mutter (in finanzieller Hinsicht). Und dass einem Vater der Umgang und das Besuchsrecht derart verwehrt werden, ist für mich nicht nachvollziehbar. Also muss der Haken bei den Institutionen liegen.
05-08-01-10
Die gefährlichste Waffe eines Entfremders sind die eigenen Kinder. Warum getraut sich niemand, diese Menschen zu entwaffnen und Frieden zu stiften? Alles wichtige, was ein Entfremdeter noch hat, ist materiell und auch das wird ihm ohne Gnade genommen - per Gesetz!