Der große

Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht

in Deutschland 2020 / 2021


8. Bewertungen, Kommentare und Einordnungen von Experten


Prof. Dr. Menno Baumann

Prof. Dr. Menno Baumann, Großefehn / Oldenburg

 

Professor für Intensivpädagogik, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf

 

Sonderpädagoge, Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe

 

Europäisch zertifizierter Sachverständiger für pädagogisch-psychologische Fragestellungen des Familienrechts

 

Gutachter in gerichtlichen Verfahren der Kinder– und Jugendhilfe

 

Berater des Films „Systemsprenger“ (prämiert auf der Berlinale, Gewinner des deutschen Filmpreises in acht Kategorien)


Zunächst einmal muss ich der Initiative „Papa-Mama-Auch“ gratulieren, einen derart umfänglichen Datensatz mit über 1000 Fragebögen, diversen Originalberichten und Zitaten sowie den Interviews ehemals betroffener, inzwischen erwachsener junger Menschen zusammengetragen zu haben.

Ich hatte erfreulicherweise die Möglichkeit bekommen, die Umfragedaten, Zitate und Interviews dieses Berichtes schon vor ihrer Veröffentlichung einsehen und kommentieren zu dürfen.

 

Sowohl aus wissenschaftlicher Sicht als auch als Sachverständiger für pädagogisch-psychologische Fragestellungen des Familienrechts ist das Thema der Eltern-Kind-Entfremdung als familiendynamisches Phänomen für mich extrem bedeutsam.

 

Wissenschaftlich ist dieses Thema schwer zu fassen. Viele Theorien konnten nicht verifiziert werden oder zeigen eklatante Schwächen auf (vgl. Fegert 2013), empirische Studien konnten das Feld zwar ein wenig erhellen (vgl. z.B. Behrend 2013), letztlich bleibt aber Fahrenholz und Zumbach (2020) zuzustimmen, dass eine wirklich empirisch belastbare Entscheidungsgrundlage aus der Wissenschaft für die familienrechtliche Praxis noch aussteht.

 

Und damit ergibt sich die interessante Fragestellung für mich als Sachverständiger: Welches Wissen kann den Beteiligten in Jugendämtern, Beratungsstellen und den gerichtlich beteiligten Personen (Richter, Anwälte, Verfahrenspfleger, Sachverständige) helfen, die Situationen besser einzuschätzen, um Schaden abzuwenden? Hierzu möchte ich ein paar wenige Eckdaten der Umfrage gerne akzentuieren:

 

Bemerkenswert scheint mir die Zusammensetzung der Teilnehmenden. Natürlich ist die Umfrage im wissenschaftlichen Sinne nicht repräsentativ, da die Stichprobe keinen Kriterien außer dem eigenen subjektiven Gefühl des Betroffen-Seins folgte. Und natürlich ist sie bei 99% Teilnehmenden, die sich als von Entfremdung als Opfer betroffen fühlen im Kontrast zu nur 1% der vermeintlichen Entfremder*innen auch von der Perspektive her entzerrt, aber dass von den teilnehmenden Elternteilen 30,2% betroffene Mütter sind, scheint in Anbetracht dessen, dass mindestens 88% aller Kinder nach Trennung und Scheidung schwerpunktmäßig bei den Müttern leben, bemerkenswert. Denn das könnte bedeuten, dass Frauen überdurchschnittlich häufig der Gefahr einer Eltern-Kind-Entfremdung ausgesetzt sind, wenn das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt in ihrem Haushalt hat! Dies war in bisherigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen so eigentlich kein Thema.

 

Interessant ist auch die Angabe, dass 11% der Entfremdungen aus dem Haushalt heraus stattgefunden haben, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hatte. Mehrheitlich ist die Ausgrenzung eines Elternteils also nach wie vor ein Phänomen, dass den umgangsberechtigten Elternteil betrifft, aber die Umfrage zeigt ein signifikantes Risiko auch für Loyalitätskonflikte, die am Ende zur Entfremdung und Kontaktabbruch führen, in die andere Richtung.

 

Aufgefallen ist mir auch das altersabhängige Risiko (Seite 12). Die Gruppe der 0-3jährigen ist deutlich überrepräsentiert (36%) in Anbetracht dessen, dass das häufigste Alter von Kinder bei Trennung der Eltern von 3-5 Jahren liegt. In Anbetracht dessen scheint also bei sehr jungen Kindern und bei Kindern unmittelbar nach Einschulung die Gefahr einer Entfremdung besonders groß, die sich nicht durch das „typische Alter bei Trennung“ erklären lässt. Hier sehe ich einen deutlichen Forschungsbedarf und in der Folge allein dieses Berichtes eine höhere Sensibilität in der Beratungsarbeit.

 

Aus meiner persönlichen Sicht – der ich mich mein ganzes Forscherleben bereits mit Institutionsdynamiken gescheiterter Hilfeversuche (und als solche muss eine vollzogene Entfremdung/Ausgrenzung eines Elternteils auf jeden Fall betrachtet werden!) befasse – sind aber vor allem sowohl die erfahrungsmäßigen wie auch die in den Zahlen sich wiederspiegelnden Einschätzungen zu den beteiligten Institutionen bedeutsam.

 

Natürlich ist auch dieses Ergebnis nicht repräsentativ, da an der Umfrage ja nur Eltern und Angehörige teilgenommen haben, bei denen die Eltern-Kind-Entfremdung und Ausgrenzung eines Elternteils auch vollzogen wurde, und wir umgekehrt keinerlei Informationen haben, ob und in welchem Umfang auch durch erfolgreiche Arbeit von Beratungsstellen, Jugendämtern und Familiengerichten eben diese Phänomene verhindert wurden. Hierzu wäre ein streng angelegtes Studiendesign mit einer repräsentativen Stichprobe getrennt lebender Eltern unabhängig vom Auswahlkriterium „Entfremdung“ notwendig.

 

Aber was sich zeigt ist dennoch ein interessantes Bild: Zählt man Antworten auf die Frage nach den beteiligten Institutionen (S. 18) zusammen, so kommt man auf 427% - das bedeutet, im Schnitt sind vier oder mehr Institutionen in den Prozess der Entfremdung involviert. Am häufigsten sind dies natürlich Familiengerichte, Jugendämter und Anwälte, aber auch eine ganze Reihe von anderen Institutionen. Keine dieser Institutionen wurde von den Betroffenen in den anschließenden Fragen als kompetent, strukturiert handelnd geschweige denn auf diesen Phänomenbereich speziell vorbereitet wahrgenommen. Dies heißt nicht automatisch, dass sie das nicht sind, zeigt aber, dass in den Fällen, wo es zur Entfremdung kommt, dies eben nicht nur ein Prozess ist, der sich zwischen zwei hoch-strittigen Elternteilen abspielt, sondern die institutionellen Eigendynamiken diesen Prozess aktiv mitgestalten, begünstigen, mehrheitlich sogar vorantreiben. Gerade dass die Jugendämter als den Prozess der Entfremdung vorantreibende, wenn nicht sogar inszenierende Instanz wahrgenommen werden, muss als Teil des Problemsystems beachtet und genauer analysiert werden. Bisher haben sich in allen Forschungsfeldern, in denen gesellschaftlich hoch problematische Prozesse mit institutioneller Beteiligung untersucht wurden, auch aktive Effekte des fachlichen Handelns finden lassen, sei es im Kinderschutz (vgl. Gerber & Lillig 2018) oder in der so genannten „Systemsprenger-Problematik“ (vgl. Baumann 2012). Diese Prozesse müssen untersucht, optimiert und anschließend rechtlich klar geregelt werden.

 

Auch zeigt sich ein klarer Risikofaktor in der verstreichenden Zeit. Wenn wir einmal unterstellen, dass es nicht der Normalfall ist, dass gesetzliche Rahmen für Termin-Festsetzungen, Dauer von Begutachtungen, Wartezeiten auf Beratungstermine usw. derart überzogen werden, wie die Betroffenen es hier mehrheitlich angeben, dann zeigt sich, dass sich der Faktor der Zeit als erheblicher Risikofaktor herausstellen lässt.

 

Auch bezüglich der Rolle der Anwälte muss noch einmal deutlich kritisch hingeschaut werden. Dass die anwaltliche Vertretung der Gegenseite als streitschürend und negativ wahrgenommen wird, ist zwar derzeit ein normaler – gleichwohl moralisch wie auch fachlich (als Agieren gegen das Kind) zu hinterfragender — Prozess und kann auch als Verzerrung bewertet werden, aber dass 32% der Teilnehmenden die Erfahrungen mit der eigenen anwaltlichen Vertretung als negativ und sogar 37% der Anwälte als nicht in diesem Thema geschult beschrieben werden (S. 31), überrascht doch und deutet auf ein strukturelles und fachliches Problem hin.

 

Erfreulich ist, dass zumindest nach Angaben der Teilnehmenden der Anteil an gegenseitigen Gewalt- und Missbrauchsvorwürfen einen relativ geringen Stellenwert einnimmt. Natürlich kann der Entfremdungsprozess als solcher schon auch als ein Akt der psychischen Gewalt betrachtet werden (ohne hierbei an dieser Stelle eine beteiligte Konfliktpartei pauschal als Täter*in aburteilen zu wollen), darüber hinaus ist aber das Thema Gewalt – auch nicht als haltloser Vorwurf zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung – nicht das primäre Streitthema.

 

Abschließend sei noch auf die zwei Drittel der Teilnehmenden verwiesen, die deutlich relevante Symptome als Folge des Entfremdungsprozesses benennen – von psychisch behandlungsbedürftigen Krankheitssymptomen über Alkoholmissbrauch bis zur eingeschränkten Arbeitsfähigkeit und Suizidgedanken. Angesichts dieser Problematiken – die zusätzlich zu den wissenschaftlich gut belegbaren Folgeproblemen bei den Kindern entstehen – zeigt das Thema einen klaren Handlungsbedarf für die Forschung und die Rechtsprechung. Die offensichtliche Relevanz steht augenscheinlich nicht im Verhältnis zum verfügbaren Forschungsstand und den fachlichen Grundlagen des Handelns in der Praxis.

 

Prof. Dr. Menno Baumann

 

Literatur:

Baumann, M. (2012). Kinder, die Systeme sprengen – Band 1: Wenn Jugendliche und Erziehungshilfe aneinander scheitern. Baltmannsweiler: Schnei- der Verlag Hohengehrden

Behrend, K. (2013). Umgangsstörungen und Umgangsverweigerung. Zur Positionierung des Trennungskindes im Elternkonflikt. In:  Weber, M., Albers- tötter, U. & Schilling, H. (Hrsg.). Beratung von Hochkonflikt-Familien – Im Kontext des FamFG. Weinheim, Basel: Beltz Juventa, S. 232-255

Fahrenholz, L. & Zumbach, J. (2020). Bewertung eines entgegengesetzten Kindeswillens in Umgangsfragestellungen durch Sachverständige. In: Rechtspsychologie (6), 36-54

Fegert, J.M. (2013). Endgültiges Aus für das Parental Alienation Syndrom (PAS) im amerikanischen Klassifikationsystem DSM V. In: Zeitschrift

Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (8) , 5/2013, 190-191

Gerber, C. & Lillig, S. (2018). Gemeinsam lernen aus Kinderschutzverläufen. Eine systemorientierte Methode zur Analyse von

Kinderschutzfällen und Ergebnisse aus fünf Fallanalysen. Bericht. Beiträge zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz 9. Köln:

Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)


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