In erkennbar immer kürzeren Abständen und zunehmend deutlicher verurteilt der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) die Staaten bzgl. Eltern-Kind-Entfremdung. Ganz aktuell mit Urteil vom 01. Februar 2022 ist es Bulgarien mit Blick auf die dortigen Sozialdienste, die mit den deutschen Jugendämtern vergleichbar sind. Erneut sehr deutlich äußert sich der EGMR kritisch in seiner Beurteilung.