Der große

Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht

in Deutschland 2020 / 2021


8. Bewertungen, Kommentare und Einordnungen von Experten


Dr. Charlotte Michel-Biegel

Dr. Charlotte Michel-Biegel, Nagold

 

Erziehungswissenschaftlerin

 

Diplom-Sozialarbeiterin

 

Gutachterin und Verfahrensbeiständin in Kindschaftsverfahren

 

Autorin: „Die Luft brennt“, Kern Verlag

 

Vorstand Papa Mama Auch - Verband für Getrennterziehen


„PAS gibt es gar nicht“ hört man mitunter in Diskussionen, wenn es nach einer Trennung/Scheidung um die Entfremdung eines Kindes zu einem Elternteil geht. Der seit einigen Jahren in Fachkreisen gebräuchliche Begriff „PAS“ (Parental Alienation Syndrome) ist umstritten.  Es handelt sich um einen Streit unter Fachleuten, ob es als Diagnose in das Klassifikationssystem für psychische Störungen aufgenommen wird, oder nicht. Was es aber ganz bestimmt gibt, ist eine Entfremdung eines Kindes zu einem Elternteil, meistens zu jenem, bei welchem das Kind nicht lebt. Selbstverständlich gibt es auch Eltern, die hier ihr Kind im Blick haben und die Eltern-Kind-Bindung zu einem Elternteil auch nach der Trennung unverändert bleibt. Bei einer Entfremdung spielt es erst einmal keine Rolle, ob es bewusst von Vater und Mutter initiiert wird, oder ob es sich einfach so ergibt. Etwa, weil der Vater weiter weg zieht, die Mutter mit Arbeit beschäftigt ist, der Vater eine neue Familie hat. Da ist es oft so, dass sich eine Entfremdung oder eine Distanz von selbst ergibt. Irgendwann finden sich alle damit ab. Für den hauptsächlich betreuenden Elternteil ist es bequem, nicht bei Allem den Anderen fragen zu müssen, für den Anderen ist es bequem, sich nicht kümmern zu müssen, und sich weite Fahrten, Ärger und Alltags-Herausforderungen zu ersparen. Beide sind froh, dass sie mit dem Anderen nichts mehr zu tun haben.

 

Ist es aber gut für das Kind?

 

Schärfer wird es, wenn ein Elternteil die Entfremdung des Kindes zum Anderen bewusst und aktiv herbeiführt. Dies geschieht oft aus bitteren, der Trennung geschuldeten, Gefühlen heraus. Unbewusst – bewusst – oder ganz direkt: Man redet schlecht über den Partner, hintertreibt die Beziehung des Kindes zu ihm, und, ist man erst einmal im Strudel, beeinflusst man das Kind bis hin zur Manipulation und Instrumentalisierung. Vom Familiengericht empfohlene Unterstützungsangebote durch das Jugendamt oder Beratungsstellen werden nicht wahrgenommen oder einseitig abgebrochen. „Hochstrittigkeit“ bei Trennungen kann auch einseitig verursacht sein. Maßnahmen, welche dem Kind und einer Befriedung dienen, werden ignoriert.

 

Braucht ein Kind Mutter UND Vater?

 

Viele (vor allem entfremdete Elternteile) sind davon überzeugt, dass ein Kind unbedingt beide Eltern braucht. Natürlich ist es gut, wenn ein Kind beide Eltern hat. Aber was ist, wenn Mutter oder Vater verstorben sind? Muss ich dann als alleinerziehende*r Zurückgebliebene*r immer das Gefühl haben, dass dem Kind etwas fehlt, das ich dann ersetzen oder ausgleichen muss, da das Kind ja beide Eltern „braucht“? Ganze Generationen mussten ohne Vater aufwachsen, ohne, dass sie für den Rest ihres Lebens behandlungsbedürftig waren. In Deutschland sind schätzungsweise 2,5 Millionen Kinder nach dem Krieg ohne Vater ausgekommen. Für viele Frauen ein Argument, dass auch einem Kind aus getrennter Beziehung der Vater nicht fehlt. Der Unterschied: Die Kinder erleben, dass die Mutter um den Vater trauert. Sie hat keinen Grund, durch dessen Wegfall schlecht über ihren Mann zu sprechen -Im Gegenteil: oft wird dieser Mann zum besten Ehemann und Vater erklärt, ist ein Held, usw. Die Kinder wachsen also in dem Bewusstsein auf, ein Teil von einem guten Menschen zu sein. Trotzdem tat den Kindern der Verlust natürlich weh.

 

Kinder mit hochstrittigen Eltern müssen den Verlust hinnehmen, dürfen nicht einmal trauern und erleben obendrein, dass die Hälfte ihres Erbguts von einem ganz schlimmen Menschen kommt. In feministischer Literatur ist mitunter zu finden, dass man Väter eigentlich nicht braucht. Trotz alledem: Es bleibt in den meisten Kulturen der Idealfall, dass Kinder Vater und Mutter haben, auch, wenn die Funktionen sich unterschiedlich aufteilen. Das heißt natürlich nicht, dass zwangsläufig beide ständig das Kind aktiv erziehen. Tatsache aber ist: Ein Kind will Vater und Mutter lieben.

Ob alle da sind, oder man sich nur selten trifft, spielt erst einmal eine untergeordnete Rolle. Es gibt heutzutage vielfältige Möglichkeiten, Kontakt zu halten, Sicherheit zu vermitteln. Ein Kind kann auch einen Idioten lieben, einen Fremdgänger, eineAlkoholiker, einen Verbrecher… Wenn das nicht sein darf, bringt das die Kinder in Bedrängnis, es weiß ja, dass der Andere da ist.  (Aussage einer Mutter: „selbst schuld, wenn die Kinder ihn nicht lieben“)

 

Ja, er mag selbst schuld sein. Die Kinder auch?

 

Es ist nicht nur ein Grundbedürfnis, geliebt zu werden, sondern auch, selbst zu lieben und die Eltern zu achten. Wir wollen nicht anklagen. Wenn Kindern dies nicht gewährt wird, brauchen die Eltern, vor allem der entfremdende Elternteil, Hilfe.

Warum geschieht bewusste Entfremdung zu einem Elternteil? Die Wurzel ist in vielen Fällen Angst. Angst, die Liebe des Kindes teilen zu müssen; Angst, mit dem Ex-Partner Kontakt zu haben; Angst, dass das Kind den Anderen mehr liebt als mich; Angst, dass ihm im anderen Haushalt mehr geboten wird; Angst, dass ich eines Tages „ersetzt“ werde durch eine „bessere“ Mutter, einen „besseren“ Vater. Natürlich spielen auch Enttäuschungen, Zurückweisungen, Eifersucht, etc. eine Rolle. Dazu kommen Befeuerungen von FreundInnen, Verwandten, RechtsanwältInnen. Hier ist ein gewisses Verständnis, aber auch eine klare Aufforderung, sich Unterstützung zu suchen.

 

Wenn das Ganze nach monate- oder jahrelangen harten Auseinandersetzungen bei Gericht war, die Kinder die Streitigkeiten miterlebt haben; gesehen haben, dass die Mutter traurig, der Vater plötzlich ganz großzügig ist; dass sich die Eltern ihm gegenüber verändert haben; dass es zwischen Freunden und Verwandten immer dieses eine Thema gibt; dass Kinder darauf „vorbereitet“ werden, was sie beim Jugendamt, vor Gericht oder Anderen sagen sollen; wenn sie Angst haben, Vater oder Mutter mit der Zuneigung zum Anderen zu verletzen, legen sich Kinder oft ihre eigenen Strategien fest. Eine davon ist, sich den umgangsberechtigten Elternteil schlecht zu reden, sich selbst zu entfremden. Das ist relativ einfach. Man sieht sie/ihn ja nicht jeden Tag, muss also nicht ständig Rechenschaft ablegen, und der andere Elternteil ist auch damit zufrieden. Beim nächsten Gerichtstermin sagt dann so ein Kind klar, was es will: Nicht mehr zur Mutter oder zum Vater. Es ist aber nicht aus einem freien Willen des Kindes entschieden, sondern aus Druck; das Kind möchte endlich seine Mutter/Vater wieder glücklich sehen und Frieden haben.

 

Und das noch: Bevor ich anfing, getrennte Eltern konkret zu beraten, hatte ich viele Gespräche mit Müttern, die sich – zurecht – über das unmögliche Verhalten ihres Ex-Mannes beschwert haben, und die gute Gründe hatten, ihn aus ihrem Leben herauszuhalten. Inzwischen bin ich auch erschrocken über die Väter oder Mütter, die Alles verloren haben. Es waren nicht die, die sich von ihren Partnern und Kindern getrennt hatten, sondern die, welche aus dem Leben ihres Kindes herausgehalten werden sollten. Ich war erschrocken über die Auswirkungen. Ihr Leben besteht aus Wissen über familienpolitische Gesetzgebungsverfahren, über Gesetze im Familienrecht, Paragraphen, familiengerichtliche Entscheidungen aus der ganzen Republik und in anderen Ländern. Einige  haben durch gerichtliche Auseinandersetzungen 40.000,- EUR und mehr verloren; einige hatten Krankheiten, die eindeutig durch jahrelange psychische Belastungen entstanden waren; manche waren arbeitsunfähig, weil sie als Lehrerinnen nicht mehr vor einer Klasse stehen konnten, oder als Fahrer „abwesend“ waren. Neue Beziehungen zerbrechen, Freundschaften werden ausgesetzt. Mitunter schreiben sie aktenweise Anträge, Gegendarstellungen oder Dienstaufsichtsbeschwerden an Jugendämter und Gerichte. Durch Schweigen dieser Stellen fühlen sie sich noch mehr herausgefordert. Gespräche sind auch dann für Fachleute nur noch schwer zu führen. Nein - es sind nicht die, die sich vor Unterhaltszahlungen drücken. Ein Vielfaches dieser Beträge stecken sie aber in diese Auseinandersetzungen, in Gutachter und Psychotherapien. Ich möchte sie hier gesondert erwähnen, weil die Belastungen von Alleinerziehenden deutlicher sichtbar, leichter zu erfassen und bekannt sind. Sie sind natürlich auch berechtigt. Aber es wird nicht deutlich, wie sehr ausgegrenzte Eltern leiden und wo die Wurzeln ihres Verhaltens sind. Das traurige Ende: Verzweiflung, Wut, Verletzungen, unwürdige Szenen hinterlassen Spuren. Viele fallen durch ihr aggressives Verhalten auf, andere durch sozialen Rückzug oder Alkoholkonsum. Mit einem solchen Vater oder einer solchen Mutter will am Ende keiner mehr etwas anfangen.

 

Mit unserer Umfrage bewerten wir nicht die Arbeit der Jugendämter, der Familiengerichte oder der Beratungsstellen.

 

Aufgrund unserer Erfahrungen und unserer Tätigkeit kommentieren wir sie. Aus den Antworten und Beiträgen unserer Umfrage-Teilnehmer können aber die Fachstellen selbst erkennen, wo die größten Herausforderungen sind. Vieles deckt sich sicher mit ihren eigenen Erfahrungen. Es geht uns also darum, mit unserem Bild einen Beitrag zu leisten für Innovationen, Verständnis und Veränderungen.

 

Wir wollen keine starre Vorgehensweise, sondern Lösungsoptionen mit einem klaren Ziel.

 

Bei Familiengerichten: differenzierte Sicht auf Verfahren und Beteiligte, Berücksichtigung des kindlichen Umfelds und der Bindungen vor der Trennung, Forderungen, Beschlüsse zur Verpflichtung zur (gemeinsamen) Beratung, Berücksichtigung von Möglichkeiten und Machbarkeiten. Bei Jugendämtern: Bewerbung von unterstützenden Angeboten wie  „Kinder aus der Klemme“ oder „Kinder im Blick“ u.a., Beratungsangebote mit mehr Überlegungen für die Verantwortungsübernahme durch beide Eltern. Bei Beratungsstellen: mehr Kreativität, weniger universelle Methoden, großräumigeres Denken, bei Bedarf Einbeziehung weiterer Familienmitglieder, Berücksichtigung schwieriger Umstände und Belastungen. Mehr langfristige Angebote für getrennte Familien.

Ich weiß aber auch: Nicht die Methode ist bestimmend, sondern letztendlich die Zusammenarbeit der Eltern; dies ist zu fördern. Bei Fachleuten ist es ähnlich: Qualifikation ist wichtig, die Haltung aber auch.

 

Ist das „Alleinerziehen“ noch zeitgemäß?  

 

Wenn ich alleinerziehend sein muss, weil Vater oder Mutter einfach nicht da sind oder, weil ein Elternteil sich schuldig gemacht hat am Kind, dann ist das eine Herausforderung, die ich annehmen muss, meine Aufgabe des Alleinerziehens. In diesen Fällen müssen tatsächlich alleinerziehende Mütter oder Väter von Gesellschaft und Staat in ihrer Aufgabe unterstützt werden.

 

Hier aber ist die Rede von bewusstem Alleinerziehen als selbstgewählte Familienform, wenn die/der andere Elternteil existiert. Es geht umgekehrt auch um Eltern, die sich damit begnügen, ihren finanziellen Beitrag zu leisten und der/dem Anderen die Erziehung, die Zuneigung, die Sorgen, den Alltag und das Miteinander mit dem Kind zu überlassen.

 

Als Luise Schöffel 1967 aus guten Gründen im Baden-Württembergischen Herrenberg den „Verband lediger Mütter“ gründete, war es u.a. ihr erklärtes Ziel, „…dass wir eines Tages überflüssig sind“. In über 50 Jahren hat sich viel geändert: Väter sind selbstverständlich bei der Geburt dabei, Eltern teilen sich die Hausarbeit, beide Eltern sind berufstätig. Gesetzlich üben beide Eltern gleichermaßen gemeinsam die elterliche Sorge aus, und das ändert sich auch mit Scheidung oder Trennung nicht. Dass die Eltern eine eigene Rollenverteilung in der Familie hatten und sich später vor Gericht streiten, hebelt das Gesetz nicht aus. Wenn die Situation noch immer unbefriedigend ist, wenn z.B. steuerlich das Alleinverdiener-Modell präferiert wird, oder Männer noch immer mehr verdienen, dann sind das Gründe, dies zu ändern, was ja auch gefordert wird.

 

Wir stehen diesen Forderungen entgegen, wenn nach der Trennung einer erzieht und einer zahlt. Von beiden Seiten: Mehr Erziehungsverantwortung durch den Vater, gleichwertige Elternschaft. Heißt auch: Freistellung bei Krankheit des Kindes, steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, ggf. Ausgleichszahlungen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Beide. Das ist zeitgemäß. Das gehört in den Forderungskatalog von Frauen, Alleinerziehenden und Feministinnen.

 

Dr. Charlotte Michel-Biegel


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