Der vorgelegte Referentenentwurf aus dem BMJ verstößt gegen elementare rechtliche Grundsätze und durch die Verfassung garantierte Grundrechte. Er leistet damit nicht, was er vorgibt, leisten zu wollen: Effektiven Schutz für Betroffene von häuslicher Gewalt.
Es gilt, die beiden berechtigten Anliegen „Gewaltschutz“ und die Grundrechte von Eltern, aber auch der Kinder sowie der Betroffenen von Anschuldigungen in angemessener Weise zu berücksichtigen. Dabei ignoriert der Entwurf jegliche Verhältnismäßigkeit.
Das deutsche Familienrecht bildet die Realität des Familienlebens vielfach nicht mehr ab. Es behandelt Eltern ungleich, verhindert gemeinsame Verantwortungsübernahme und fördert Konflikte.
Mit der angestrebten Reform des Kindschafts- sowie im Abstammungsrechts sollen diese Fehlanreize überwunden und das Familienrecht modernisiert werden. Konkret heißt es im Eckpunktepapier (EPP) des Bundesjustizministeriums zur geplanten Reform:
„Die Vorschläge zielen zum einen darauf, Trennungsfamilien besser dabei zu unterstützen, eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu verwirklichen. Dazu sollen Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern gestärkt werden.“
Die hier genannten Ziele und Verbesserungen für Trennungsfamilien sind im Grundsatz richtig. Sie können jedoch nicht erreicht werden, da sie gar nicht adressiert werden. Hinter der Vielzahl von Änderungen und Anpassungen verbergen sich gerade in zentralen Bereichen riesige Leerstellen. Bei näherer Prüfung offenbart sich so die Erkenntnis: Im Familienrecht geht es einen Schritt vor und zwei Schritte zurück. Zur Stellungnahme ->
Das ist der Tenor von uns und weiteren fünf Verbänden / Vereinen zu den, im Eckpunkte-Papier vom 25.08.2023 kommunizierten Ansätzen einer Unterhaltsreform, die schon aus dem Eckpunkte-Papier heraus erkennbar Streit mehren, mehr Trennungskinder unglücklich, mehr Eltern in Armut und mehr Anwälte in noch mehr Wohlstand bringen wird. Hier finden Sie unsere Stellungnahme.
Am 7. Oktober 2021 veröffentlichte der EGMR - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - nach einem bereits erfolgten Urteil im April 2021 - ein weiteres Mal Italien wegen Verstößen gegen Art. 8 der EMRK (Europäischen Menschenrechtskonventionen). Und wieder rügt der EGMR die ausgebliebenen, bzw. unzureichenden Aktivitäten und rügte "Entscheidung und Faktenschaffung durch Zeitablauf". Hier das Urteil
Am Freitag, 26. Juni 2020 hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zu einem Fachaustauschgespräch mit Interessenvertretungen getrennt
lebender Eltern eingeladen. Sie wollte hören, was die Interessenvertretungen bewegt und welche rechtlichen Änderungen sie sich für die Zukunft wünschen. Papa Mama Auch war mit unserer
Bundesvorstandskollegin Dr. Charlotte Michel-Biegel vertreten. Hier mehr Infos
Am 25. September 2019 fand in Berlin im Rechtsausschuss die Öffentliche Anhörung zur "Qualifizierung und Weiterbildung von Familienrichtern und Verfahrensbeiständen und zur Qualitätssicherung in der Jugendhilfe" statt. Das Votum der eingeladenen Sachverständigen war eindeutig und die WELT berichtete mit der Schlagzeile "Wenn Familienrichter keine Ahnung haben". Hier finden Sie das Wortprotokoll der Anhörung mit besonderem Hinweis auf die Seiten 5 bis 27: Wortprotokoll zur Anhörung
Am 29. Oktober 2019 veröffentlichte das Justizministerium (BMJV) das Thesenpapier der Arbeitsgruppe "Sorge- und Umgangsrecht", insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung", das entsprechend unseres Leitbildes nicht weit genug geht. Hier finden Sie das Thesenpapier zum Download.
Am 29. Oktober 2019 veröffentlichte der EGMR - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil gegen Moldawien, in dem er mit Verweis auf die EMRK (Europäischen Menschenrechtskonventionen) noch einmal unter Satz 63 betont, dass die Mitgliedsstaaten - so auch die Bundesrepublik Deutschland - alles unternehmen müssen, um Eltern-Kind-Entfremdung zu unterbinden. Hier das Urteil
Am 10. Dezember veröffentlich das Familienministerium (BMFSFJ) den vorläufigen Abschlussbericht "Mitreden - Mitgestalten. Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe". Dass die Wahrnehmung der Menschen und der Institutionen höchst unterschiedlich ist, zeigt sich im Bericht auf Seite 93 (unter "Zusammenarbeit der Verfahrensbeteiligten") und 116 (unterster Absatz) versteckt im Fließtext.