Papa Mama Auch

Für gemeinsame Erziehung

Für zuverlässigen Kontakt mit beiden Eltern

Für eine glückliche Kindheit mit getrennten Eltern



Unser Leitbild

Präambel

Papa Mama Auch - Verband für Getrennterziehen steht für eine glückliche Kindheit von Kindern getrennter Eltern.

 

Papa Mama Auch ist der bundesweite Verband für gemeinsam getrenntes Erziehen: Gemeinnützig, konfessionslos und überparteilich. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder auch nach einer Trennung beide Eltern behalten, um eine gesunde Entwicklung der Kinder zu ermöglichen.

 

In Deutschland sind jährlich ca. 200.000 Kinder von der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen. Vor einer Trennung tragen heute beide Eltern gemeinsam die Verantwortung. Können sich die Eltern in Folge der Trennung nicht einigen, geraten die Familien oft in eine Abwärtsspirale und bringen Kinder in Konflikte. Noch zu häufig wird nach Trennungen nur ein Elternteil zum „betreuenden Elternteil“ erklärt. Viele Kinder verlieren dadurch den Kontakt zum jeweils anderen.

 

Kinder brauchen beide Eltern, darum: Kinder gemeinsam erziehen - auch mit getrennten Eltern, in Einklang mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

1. Für gemeinsame Erziehung

Die Grundrechte und Gesetze besagen, dass unsere Kinder das Recht auf beide Eltern haben, und dass zum Wohl des Kindes in der Regel beide Eltern gehören. Wir fordern, dass die Verwirklichung der Kinderrechte in Einklang mit dem Elternrecht von Staat, Justiz, Familienhilfe, beteiligten Fachkräften und beiden Elternteilen im Blick behalten wird.

Wir folgen dem Grundsatz, dass beide Eltern gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind[1].

 

[1] Vgl. BGB § 1684 Abs. 1

 


2. Für eine glückliche Kindheit auch mit getrennten Eltern

Auch Trennungsfamilien bleiben Familien, bestehend aus Kindern, beiden Eltern und beiderseitigen Verwandtschaften, inklusive aller Großeltern, Geschwistern, Halbgeschwistern etc.

Analog dazu haben alle Beteiligten (wie zu 1. genannt) dieses zu respektieren und zu unterstützen.

 

Die Rechte der Kinder erfordern, dass alle Beteiligten die natürlichen Bindungen der Kinder unterstützen, stärken und fördern. Alle Beteiligten sollten das Ziel einer glücklichen Kindheit mit beiden Eltern im Blick behalten und in strittigen Fällen beide Eltern zu loyalem Verhalten mahnen.

 


3. Für eine Kindheit ohne Gewalt, Missbrauch oder Verwahrlosung

Unsere Kinder müssen vor jeder Form von psychischer oder physischer Gewalt, vor körperlichem und seelischem Missbrauch oder vor Verwahrlosung geschützt werden. Wir fordern die Sanktionierung von Zuwiderhandlung, wo möglich ohne Kontaktentzug, in schweren Fällen ebenso mit Kontaktentzug zum Schutze unserer Kinder[1].

 

[1] Vgl. UN KRK Art. 19, Umsetzung der Istanbul-Konvention, BGB § 1666

 


4. Für zuverlässigen Kontakt mit beiden Eltern

Es muss alles unternommen werden, um liebende Elternteile im Leben von Kindern zu erhalten[1].

 

Eltern-Kind-Entfremdung ist eine schwere Form von psychischer Gewalt, bzw. seelischer Kindesmisshandlung. Dabei verlieren in Deutschland jährlich rund 50.000 Kinder den Kontakt zu einem Elternteil und damit auch zu Oma, Opa, Geschwistern, Halbgeschwistern, Tanten, Onkeln, etc.

 

Kinder verlieren damit die Hälfte ihrer Identität und ihrer Wurzeln. Die Folgen sind oft dramatisch und häufig erst Jahre später feststellbar. Dazu zählen langwierige Konflikte, Verlustängste, Bindungsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen oder andere Persönlichkeitsauffälligkeiten.

 

Elternteile, Geschwister, Halbgeschwister oder Großeltern leiden unter den weitreichenden Folgen des Kontaktabbruchs über lange Jahre oder ein ganzes Leben. Dies kann auch vorbildliche Eltern und Verwandte treffen. Soweit muss es nicht kommen.

 

[1] Vgl. UN KRK Artikel 4 sowie Artikel 18, EGMR-Beschluss vom 29.10.2019 Satz 63

 


5. Für soziale Sicherheit unserer Kinder

Soziale Sicherheit ist wichtig für unsere Kinder und ebenso für beide Eltern. Wir fordern von den Eltern, dass Unterhaltspflichten eingehalten werden. Wir fordern vom Staat, Erziehungsmodelle gemeinsamer Elternschaft mit den erforderlichen Sozial- oder Steuermaßnahmen ausdrücklich zu fördern und zu erleichtern. Die Politik soll die gesetzlichen und steuerrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit Unterhaltsleistungen für betroffene Eltern auch tatsächlich leistbar sind und keinen Elternteil in seiner Existenz bedrohen.

 

 


6. Für eine innere Grundhaltung aller Beteiligten

Es gelingt nicht immer, Eltern in Trennung zu einem versöhnlichen Konsens in Frieden zu bewegen, sodass eine gerichtliche Auseinandersetzung stattfindet. Das Bedürfnis eines Kindes nach Liebe, Zuwendung, Fürsorge und Frieden sollte aber der Kompass für eine innere Grundhaltung aller Beteiligten sein. Kein Kind sollte auch nur damit bedroht werden, im Kontakt zu Bezugspersonen – vor allem Eltern und Geschwistern – eingeschränkt zu werden. Bei Bedarf sind Maßnahmen zu ergreifen, die einer dauerhaften Beziehungssicherung der Kinder zu beiden Elternteilen dienen. Hier bieten sich Gespräche, Beratung, Mediation, Coaching und weiteres an. Dies unterstützen wir und stehen für einen weiteren Ausbau dieser Angebote.


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