Der große

Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht

in Deutschland 2020 / 2021


3.3 Familiengerichte

Laut FamFG dürfen in kindschaftsrechtlichen Verfahren zwischen Antragstellung und Gerichtstermin maximal ein Monat liegen. Wie lange dauerte/n Ihr/e Verfahren durchschnittlich von Antragstellung bis Gerichtstermin?  (n=1.177)

 

4-8 Wochen ab Antragstellung bis Termin 17 %
Bis zu 3 Monate ab Antragstellung bis Termin 25,5 %
Bis zu 6 Monate ab Antragstellung bis Termin und länger 57,5 %

Entgegen der gesetzlichen Verpflichtungen und den Empfehlungen von Fachleuten kommt es in 17% Prozent der Fälle innerhalb der gesetzlichen Fristen zu Gerichtsterminen. In 83% der Fälle dauert es deutlich länger, in 58% der Fälle sogar bis zu einem halben Jahr oder mehr. Dieser Zeitraum ist insbesondere dann dramatisch, wenn es ohnehin zu einem Kontaktabbruch zwischen Eltern und Kindern kommt, der somit von der Justiz weiter verlängert wird. Ein Zustand, der Kindern schadet. 


Wie war Ihre Erfahrung / Ihr Eindruck ggf. mit dem Familiengericht? (Mehrfachnennungen möglich)

 

  Alle Teilnehmer (n=1.177)
Das Gericht hat prinzipiell gut gearbeitet 12 %
Die sind auf Eltern-Kind-Entfremdung geschult 4 %
Die sind nicht auf Eltern-Kind-Entfremdung geschult 64 %
Das Gericht hat sich nicht um eigene Aufklärung bemüht 70 %

Dass das Gericht prinzipiell gut gearbeitet hat, bestätigen 12% der Teilnehmer. Zugleich beklagen mehr als zwei Drittel, dass das Gericht sich nicht um eigene Aufklärung bemüht hat. In Verbindung mit den Erfahrungen mit Familienberatungsstellen und Jugendämtern werden kindschaftsrechtliche Verfahren damit für Eltern und Kinder immer mehr zu einem schwierigen Feld, dem sie ausgeliefert sind. 


Sind durch den Entfremder-Elternteil (gerichtliche) Absprachen gebrochen worden?

 

  Alle Teilnehmer (n=977)
Ja, es sind (gerichtliche) Absprachen gebrochen worden 21 %
Ja, mehrfach 62 %
Nein 17 %

Für Kinder ist es enorm wichtig, dass ein zuverlässiger Rahmen vorhanden ist. Der Bruch von Absprachen trägt in erheblichem Umfang zur Verunsicherung von Kindern und Eltern bei und beschleunigt Loyalitätskonflikte. Fachkräfte und Institutionen wissen das. Bei 83% unserer Teilnehmer sind Absprachen mindestens einmal, weit überwiegend mehrfach gebrochen worden. 


Welche rechtlichen Konsequenzen hatte das?

  Alle Teilnehmer (n=1.177)
Es hatte keine Konsequenzen 85 %
Es wurden gerichtlich Ordnungsmittel angeordnet, aber nicht vollstreckt 10 %
Es wurden gerichtlich Ordnungsmittel angeordnet, die auch vollstreckt wurden 2 %
Sonstiges 3 %

Wenn entfremdende Eltern sich nicht an Regeln halten, hat dieses im Grunde keine Konsequenzen. Damit wird Eltern-Kind-Entfremdung durch Familiengerichte tatsächlich begünstigt; ebenso meistens die Verunsicherungen / Loyalitätskonflikte der Kinder. 


Was sagen Fachleute? - Aus der Anhörung im Rechtsausschuss vom 25.09.2019

Am 25.09.2019 gab es eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages, in dem es um die „Qualifizierung und Weiterbildung von Familienrichtern und Verfahrensbeiständen“ ging. Die von uns übernommenen Zitate finden Sie im entsprechenden Wortprotokoll:

(*Quelle Wortprotokoll Rechtsausschuss Deutscher Bundestag: https://www.bundestag.de/resource/blob/677388/b33d1d3691f6e4f9cdf7fadc98e21027/wortprotokoll-data.pdf)

 

„Wir haben es mit einer komplexen Bearbeitungstiefe in psychosozialer und grundrechtlicher Hinsicht zu tun, dem Bedarf einer hochprofessionellen und zeitnahen Ausgestaltung des Verfahrens. Deshalb plädiere ich nachdrücklich dafür, auch in erster Instanz schon das Sechs-Augen- und Ohren-Prinzip einzuführen. Dieses Sechs-Augen- und Ohren-Prinzip gibt es in unserer Rechtsordnung an vielen Stellen, im Arbeitsgericht, im Verwaltungsgericht, in der Strafgerichtsbarkeit und auch beim Landgericht, in erster Instanz. Das sollte, wenn es um minderjährige Kinder geht, genauso gestaltet werden. Ich bin allerdings für drei Berufsrichter und nicht für die Beteiligung von Laienrichtern. (…)

Das Problem in den Kindschaftssachen ist die Amtsermittlung. Es steht im §26 FamFG nicht, das Familiengericht lässt ermitteln, sondern es ermittelt selbst.“

Prof. Dr. Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin, 3. Zivilsenat – Senat für Familiensachen

 

„Familiengerichtliche Fehleinschätzungen, wie zum Beispiel im tragischen Fall des mehrfach misshandelten Jungen in Staufen, erfahren zu Recht breite — bundesweite — Aufmerksamkeit. Und erstmals war dies ein Fall, in dem auch die Familienrichterschaft und die Qualität ihrer Ausbildung Teil der medialen Aufmerksamkeit geworden ist. Es ist dringend geboten, die Risiken fehlerhafter Verfahrensführung und falscher gerichtlicher Entscheidungen auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts — und damit meine ich nicht nur den Kinderschutz, sondern alle Bereiche des Sorge- und Umgangsrechts — zu minimieren. Aus meiner Sicht ist die Gesellschaft dies Kindern und Eltern schuldig. Derzeit ist es noch möglich, dass nach einjähriger Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft die Versetzung in ein familienrichterliches Dezernat mit seinen hochkomplexen Verfahren, mit seinen hoch emotionalen Anhörungen und auch mit der Notwendigkeit der Anhörung traumatisierter Kinder, die hohe Anforderungen stellt, stattfindet. Aus meiner Sicht ist es im höchsten Maße bedenklich, dass es möglich ist, ohne jegliche Vorbildung in diesem Bereich tätig zu sein. Ministerien, Landesjustizverwaltungen und Gerichtspräsidenten sehen hierin häufig kein Problem. Dem Gebiet des Familienrechts wird insgesamt von innen und außen häufig mit — das muss man so deutlich sagen — Arroganz und Selbstüberschätzung begegnet. (…)

Ein nicht ausreichend qualifizierter bzw. fortgebildeter Familienrichter kann aus meiner Sicht die ihm verfassungsrechtlich zugestandene richterliche Unabhängigkeit nicht in der gebotenen Weise wahrnehmen. Warum ist das so? Der Begriff des Kindeswohls ist eine Generalklausel. Das Kindschaftsrecht verlangt — als Einfallstor — die Berücksichtigung von außerjuristischen Erkenntnissen. Wenn hier kein Problembewusstsein der Richterschaft besteht, kann des passieren, dass die Gefahr sich verwirklicht, dass andere Beteiligte — Sachverständige, Verfahrensbeistände, Jugendämter —vermeintlich überzeugende außerjuristische Argumente vortragen, denen dann gefolgt wird. Auch in diesen Bereichen gibt es aber ideologische Tendenzen, und das ist eine große Gefahr.“

Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 1. Senat für Familiensachen

 

„Aber wie es häufig ist: Diejenigen, die Fortbildung am dringendsten nötig hätten, nehmen sie nicht wahr. Und es gibt derzeit keine Möglichkeit, dies in irgendeiner Form zu unterstützen. (…) Ich bin seit 25 Jahren im Personalgeschäft in der Justiz und kann Ihnen sagen, ich habe alles erlebt. Präsidien, die sehr vorausschauend sind. Richterinnen- und Richterkollegen, die sehr gerne Familiensachen machen wollen, sich gewissenhaft fortbilden, darauf warten, dort reinzukommen und schon vorher ganz viel machen — und auch das genaue Gegenteil: Präsidien, die kalt lächelnd die Familiensachen dem jüngsten Proberichter übertragen haben, einfach, weil keiner der älteren Richter Lust dazu hatte, und auch Richterinnen und Richter, die dann Familiensachen machen mussten, die sich überhaupt nicht darum gekümmert haben, was es sonst noch zu wissen gibt, und die auch auf Ansprache oder auf die Bitte, dieses oder jenes vielleicht mal zu lernen, überhaupt nicht reagieren. Es gibt also alles. Das Problem ist doch, dass wir hierhinter kein System haben, dass wir nicht auf irgendetwas aufbauen können, was wir an Kompetenz voraussetzen können. In keinem anderen Bereich würde man das dulden.“

Carsten Löbbert, Bundessprecher der Neuen Richtervereinigung – Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e. V., Berlin, Sprecher der Fachgruppe Familienrecht, Präsident des Amtsgerichts Lübeck

 

„In vielen Fällen hat der Familienrichter faktisch seine richterliche Unabhängigkeit bereits verloren. Die richterliche Unabhängigkeit ist verloren, wenn der Richter oder die Richterin abhängig ist von fremden Bewertungen. Fremde Bewertungen wallen in kindschaftsrechtlichen Verfahren geradezu tsunamiartig in das Verfahren: Vater, Mutter, Jugendamt, Sachverständige und Verfahrensbeistände — jeder bringt seine Bewertungen, Einschätzungen und Privatmeinungen in dieses Verfahren hinein. (…) Und weil dieser Berg von Sachverhalten so hoch ist, besteht die Gefahr und ist die Neigung von Familienrichtern leider gegeben, sich den Einschätzungen verfahrensfremder oder verfahrensferner Leute zu überlassen — namentlich Jugendamt, Sachverständige und leider auch Verfahrensbeistand. Das Familiengericht muss also seine Unabhängigkeit wiedergewinnen und gegen Angriffe absichern — aus meiner Sicht in folgende Richtungen: Gegenüber dem Jugendamt: Berichte und Zuarbeiten müssen kritisch geprüft und notfalls zurückgewiesen werden. Gegenüber Gutachten: Gutachten müssen kritisch geprüft, dem Sachverständigen muss der Sachverhalt vorgegeben werden — es kann nicht sein, dass der Sachverständige überhaupt erst den Sachverhalt ermittelt. Gegenüber dem Verfahrensbeistand: Dies ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Reform. Ich habe es satt, dass Verfahrensbeistände den Minigutachter spielen und ihre persönlichen Einschätzungen in das Verfahren einbringen, statt dass sie tun, wofür sie bezahlt werden, nämlich den Willen des Kindes zu erforschen und aus Sicht der Kinderrechte aktiv zu werden — sowohl in Bezug auf den Staat und das Familiengericht als auch in Bezug auf die Eltern, damit die wieder in den Stand gesetzt werden, ihre Erziehungsverantwortung zu übernehmen. Das wäre der Job von Verfahrensbeiständen.“

Johannes Hildebrandt Rechtsanwalt, Schwabach, Fachanwalt für Familienrecht

 

„Die Reaktionsmöglichkeiten, die wir haben, die sind juristisch. Aber oft ist es so, dass diese Fälle nicht juristisch lösbar sind, sondern es sind Fälle, die psychologische Lösungen verlangen. Da würde ich mir eher wünschen, dass man Therapien anordnen darf“

Dr. Jürgen Schmid Richter am Amtsgericht München

 

„Aktuell werden im Familiengericht bis in die zweite und dritte Instanz Volljuristen eingesetzt, die während ihrer gesamten Ausbildung und Laufbahn keinerlei familienrechtliche Kenntnisse erworben haben.“

Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 2. Senat für Familiensachen

 

 

 

 

Zusammenfassend darf gesagt werden, dass der Politik die Probleme, nicht allein durch diese Anhörung, sondern durch zahlreiche Anhörungen und Arbeitsgruppen, mehr als bekannt sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Ministerien Familie (BMFSFJ) und Justiz (BMJV) eine grundlegende Reform des Sorge- und Umgangsrechts nicht längst auf den Weg gebracht haben. Noch weniger nachvollziehbar ist, dass nach Angaben des BMJV (SPD Februar 2021) „die Zeit nicht gereicht“ hätte.

 


Berichte von Betroffenen - Erfahrungen mit Familiengericht und Justiz

Ziffern: Datum & Uhrzeit des Eingangs zur Dokumentation und Nachverfolgung

11-09-17-34

Es gab ein Gutachten, welches eindeutig zeigt, dass die Mutter und ihr Partner an den Kindern Gewalt ausüben. Aber eine Konsequenz aus dem Gutachten wurde nicht gezogen. Meine Exfrau ist mehrfach unangekündigt umgezogen. Ich musste die Kinder mit der Polizei suchen lassen. Als die Richterin dies rügen wollte, sagte ihr Rechtsanwalt: "Es war nicht bekannt, dass die Mutter eine Erlaubnis des Vaters braucht" und damit war die Sache erledigt.

 

29-09-23-04

Unser Sohn wurde, bis er 5 Monate alt war, von uns beiden nahezu paritätisch großgezogen. Die Mutter zog dann über Nacht aus der gemeinsamen Wohnung aus, zu ihren Eltern in eine ländliche Gegend. Sechs Wochen später verlangte sie die Verlegung des alleinigen Wohnsitzes zu sich und drohte gerichtlich mit Aberkennung meines Aufenthaltsbestimmungsrechts. Anfangs ließ sie den Kontakt zu meinen Sohn nur sporadisch zu. Als das Verfahren lief dann regelmäßiger, aber da war es bereits zu spät und mein Sohn hatte sich von mir entfremdet. Die Richter sahen trotz meiner Bedenken kein Problem in der großen geografischen Distanz zu meinem Sohn. Ich finde, ein Baby braucht beim Aufbau von Beziehungen besonders viel Unterstützung und sachte Übergänge! Die Mutter ließ die Besuche zu, unterstützte den Beziehungsaufbau aber nicht, bzw. torpedierte diesen sogar. Für meinen Sohn waren meine Besuche somit eine Qual und seine Verlustängste wuchsen von Besuch zu Besuch. Nach 2,5 Jahren regelmäßiger, aber hochstrittiger Besuche gab ich auf, als mein Sohn aufhörte, Papa zu mir zu sagen. Der Opa heißt jetzt Papa.

 

30-08-14-12

In meinem Fall gab es mindestens 30 Gerichtsbeschlüsse, die von der Mutter nicht eingehalten wurden und es hatte keinerlei Konsequenzen. Vier Anträge auf Strafgelder für die Gegenseite wurden aus fadenscheinigen Gründen abgewiesen und ich musste die Kosten für die Verfahren übernehmen (insgesamt 6.000 €). Hätte das Gericht die Gerichtsbeschlüsse nicht nur wie "nett gemeinte Hinweise" interpretiert, sondern die Beschlüsse bei der Mutter konsequent eingefordert, wäre die ganze Situation nicht ansatzweise so heftig eskaliert und unser Sohn hätte definitiv noch zwei Elternteile. Die Richterin hat mehrfach auf Grund der Beschwerden und Aktivitäten der Mutter die Verfahrensbeistände ausgetauscht (7 Stück im Laufe der Verfahren), was eine absolute Katastrophe war. Die Mutter hat zahlreiche vom Gericht angeordnete Untersuchungen von Sachverständigen einfach ignoriert und das Kind nicht zu den Sachverständigen gebracht – ohne jegliche Konsequenzen und so unterbunden. Anträge für einen betreuten Umgang wurden zwar unterstützt, doch nicht zwingend verfolgt und damit auch nicht umgesetzt. Die Mutter hatte eine vollständige Verweigerungshaltung eingenommen, an der das Familiengericht auch nicht ansatzweise versucht hat, etwas zu ändern. Das Jugendamt hat sich zum Teil überhaupt nicht gekümmert, hat zum Teil bei Gerichtsterminen unentschuldigt einfach nicht teilgenommen, obwohl eingeladen und hat häufig nur mit der Mutter Themen abgestimmt, ohne mit mir zu sprechen und damit ausschließlich die Sichtweise der Mutter an das Gericht kommuniziert. Trotz eines vom Gericht beauftragten Gutachtens, in dem die starken psychischen Defizite der Mutter aufgezeigt wurden (noch erziehungsfähig, doch der Umgang mit dem Vater muss verstärkt werden, um die Defizite der Mutter auszugleichen), trotz der aufgezeigten Gefährdung für das Kind von fast allen Verfahrensbeiständen, hatte ich als Vater ohne Sorgerecht nicht den Hauch einer Chance, den Kontakt zu meinem Sohn wieder herzustellen, mit dem ich 6 Jahre eine absolut liebevolle Vater-Sohn-Beziehung hatte, was auch mein gesamtes Umfeld bestätigt hatte. Die Mutter hat psychische Probleme, weshalb ich ihr kaum einen Vorwurf machen kann, doch das Familiengericht und das Jugendamt sind eine einzige Zumutung und haben meinem Sohn seinen Vater genommen.

 

05-08-10-08

Ich darf meine große Tochter seit einem Jahr nicht sehen. Sie vermisst uns sehr. Doch das interessiert ihren Vater sowie das Jugendamt nicht. Beim Gericht sagte sie aus, dass sie Mama und ihre Halbschwester unbedingt ganz bald sehen möchte und dass es nicht mehr lange dauern soll. Und sie sagte, dass sie ein Paket an uns versenden möchte. Dieses Paket ist bis heute nicht angekommen. Es sind inzwischen 10 Wochen vergangen. Es wird von Vaters Seite alles dafür getan, dass der Kontakt gespalten wird. Der Kindeswille zählt bei denen nicht.

 

25-08-07-25

Die Gerichte sind mit der Entfremdungsproblematik völlig überfordert. Die überlangen Verfahrensdauern verschärfen den Loyalitätskonflikt.

 

20-09-15-28

Trotz vieler gerichtlicher Beschlüsse konnte der Umgang immer wieder ausgesetzt werden. Auch die seit Jahren von mir angesprochenen Familienhilfen wurden nie installiert. Alle Beteiligten resignieren vor der Verweigerung der Mutter und der daraus resultierenden Verweigerung unserer Tochter.

Das Gutachten war eine Vollkatastrophe. Alle Beteiligten haben die Vorwürfe der Mutter übernommen, obwohl sie mehrfach widerlegt wurden, auch von den Professionen selbst. Und obwohl das Gutachten alle Kriterien aus dem Handbuch des ASD zu Eltern-Kind-Entfremdung mit "JA" beantworten konnte, sieht die Gutachterin keine Eltern-Kind-Entfremdung.

 

07-08-11-21

Ich versuche seit drei Jahren, meinen Sohn zu sehen. Die Feststellung der Vaterschaft zog sich ein Jahr hin. Bis zur ersten Anhörung vor dem Familiengericht verging ein halbes Jahr. Die Erstellung eines Gutachtens kostete ein weiteres Jahr. Seitdem warte ich darauf, dass endlich ein gerichtlicher Beschluss gefasst wird und begleiteter Umgang durchgesetzt wird. Der Umzug der Mutter in ein anderes Bundesland verzögert die Sache noch weiter.

 

01-09-15-13

Die Institutionen wie Jugendamt, Schule, Erziehungsberatung, Gericht usw. hatten grundsätzlich gute Arbeit gemacht.

Aber alles scheiterte an der Verweigerungshaltung der Mutter. Sie ging niemals zu überprüfbaren Gesprächen, Mediation usw. und damit ist sie über Jahre hinweg durchgekommen! Sie musste es schlicht nicht. Niemand konnte ihr was anhaben und das wusste sie. Weiter scheiterte vieles an der Schweigepflicht der jeweiligen Stellen.

Das Jugendamt, Schule und Erziehungsberatung dürfen überhaupt nicht miteinander sprechen, es sei denn es gibt eine Schweigepflicht-Entbindung... Und das dauerte Jahre, bis der Knoten platzte und die Dinge und Handlungen der Mutter deutlicher wurden. Irgendwann musste sie die Stellen von der Schweigepflicht entbinden und dann kam die Sache ins Rollen.

Aber auch dann war es für ein Einschreiten des Gerichts noch nicht schlimm genug für unser Kind. Der Richter sagte "es muss für den Jungen noch schlimmer kommen und dann noch schlimmer, bevor ich etwas entscheiden kann". Er wollte vielleicht, aber hatte keine rechte Grundlage. Kindeswohlgefährdung war nicht schlimm genug, Kind sah den Vater, wenn auch nur stundenweise.

 

13-09-21-51

Der Richter hatte nicht den Mut, gegen die Entfremderin den Umgang durchzusetzen, obwohl 2 Jugendämter, die Gutachterin und der Verfahrensbeistand der Kinder kein Problem mit dem Umgang hatten und die Gutachterin im Prozess herausgearbeitet hat, dass die Entfremderin das Problem ist und evtl. psychische Probleme hat.

 

25-08-20-00

Die Richterin lässt gerne durchblicken, dass nach ihrer Meinung ein Kind zur Mutter gehört und der Vater nicht gebraucht wird, ausgenommen als Zahler. Hinweise auf Studien zu möglichen Auswirkungen der Eltern-Kind-Entfremdung beim Kind werden ignoriert. Wenn die Mutter das Besuchsrecht sabotiert, hat das keine Konsequenzen.

 


Betroffenen eine Stimme geben - Falldarstellung aus der Praxis:

Wir, mein Partner und ich, befinden uns in einer existentiell bedeutsamen und sehr belastenden Situation: da die Umgangsregelung bzgl. seiner Tochter (7) aus seiner und unser beider Sicht unbefriedigend vom Familiengericht festgelegt wurde, hatten wir eine Erweiterung des Umgangs, vor allem aber eine kontinuierliche Ferienregelung beantragt. Beides ist zurückgewiesen worden.

Parallel hatte die Kindesmutter verlangt, den Umgang für den Vater auszuschließen, da ihrer Meinung nach der Umgang für das Mädchen kindeswohlgefährdend sei; das wiederum ist ebenso vom Familiengericht zurückgewiesen worden.

Das Gericht erörterte in den dazugehörenden drei Anhörungsterminen sowie in der Begründung zum Beschluss ausschließlich die Frage einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch den Vater, nicht aber hat es sich mit dem Antrag des Vaters und seinen Gründen beschäftigt.

 

Zur Situation der vergangenen Jahre:

Die nicht verheirateten Eltern hatten sich auf Wunsch der Mutter unmittelbar nach der Geburt ihrer Tochter getrennt; die Mutter hatte gleichzeitig eine räumliche Trennung von 600 km herbeigeführt. Eine Vereinbarung, wie nun beide Eltern sich gut um ihre Tochter kümmern könnten – diesen Wunsch hatte der Vater, übrigens in Deutschland lebend, aber eine andere, westeuropäische Staatsbürgerschaft— konnte nicht herbeigeführt werden. Der Vater nahm sich in der Folge eine kleine Wohnung in der Nähe der neuen Wohnung der Mutter, um seine Tochter regelmäßig sehen zu können. Das Sorgerecht ist auch ihm nach ca. zwei Jahren auf Antrag zugesprochen worden. Zum gleichen Zeitpunkt wurde gerichtlich eine Umgangsregelung nach dem Residenzmodell festgelegt, zunächst für einen Zeitraum von ca. einem Jahr, darin enthalten auch Feiertage. Die Eltern lebten dann allerdings zunehmend ein Blockmodell nach individueller Absprache, so dass das Mädchen etwa ein Drittel des Monats jeweils beim Vater sein konnte; darüber war neben der Bindung auch ein kontinuierlicher Kontakt mit der väterlichen Familie gut möglich. Nach weiteren drei Jahren hat die Mutter gerichtlich durchsetzen lassen, dass der Umgang des Vaters mit seiner Tochter erneut im Residenzmodell zu geschehen habe.

Dieser familiengerichtliche Beschluss gilt bis heute und bedeutet, dass jedes zweite Wochenende Umgang für Vater und Tochter ist. Die Ferienregelung erlaubt dem Vater einige der Ferien mit seiner Tochter zu verbringen, mehrere Ferien sind davon aber komplett ausgenommen. Zudem führt die Regelung dazu, dass jedes zweite Schuljahr zwischen den Sommerferienzeiten (unterhälftig!) ausschließlich drei Ferientage während der Weihnachtsferien beschlossen wurden. Feiertage, so sie nicht auf Umgangswochenenden fallen, wurden nicht berücksichtigt.

 

Zur aktuellen Situation:

Vor dem Amtsgericht hatten wir kürzlich keinen Erfolg auf eine kontinuierlichere Ferienregelung oder eine Umgangserweiterung (die Wochenenden sollten auf jeweils fünf Tage ausgeweitet werden). Im Übrigen sage ich - obwohl formal natürlich der Vater alleine zeichnet - hier bewusst wir, weil die Belastungen der Gerichtsverfahren, auch wirtschaftlich, kaum von einem Menschen alleine getragen werden können und weil, der Eindruck drängt sich mir mittlerweile auf, ein Vater, ein Mann alleine vor einem Familiengericht kaum ernst genommen wird. Beides, Ferienzeiten und Umgangserweiterung, hält das Familiengericht für nicht besonders bedeutsam für das Kindeswohl. Und das ist das vom Gericht angeführte Kriterium für irgendeine Art der Änderung des Beschlusses.

Somit wäre nun unsere einzige juristische Möglichkeit, mit einer Beschwerde bzgl. des Beschlusses durch das Amtsgericht an das zuständige Oberlandesgericht (OLG) heranzutreten. Bemühungen, mit der Kindesmutter direkt ins Gespräch zu kommen, um über die Bedürfnisse des Kindes zu sprechen, werden von derselben abgewiesen bzw. wie oben beschrieben mit der Forderung nach komplettem Kontaktabbruch beantwortet.

Das bedeutet, dass wir zwar theoretisch eine Chance haben, eine Erweiterung der bestehenden Umgangsregelung zu erlangen. Da aber offenbar ein hohes Risiko zu bestehen scheint, dass bei einem solchen Verfahren ein OLG nicht nur die momentane Situation nicht verändern würde, sondern sogar von sich aus den Umgang einschränken oder gar aussetzen würde, bringt uns das in eine unerträgliche ethische und emotionale Zwickmühle: Sollte sich ein Vater nicht bemühen, die Bindung zu seinem Kind aufrechtzuerhalten, es von seiner Seite her betreuen, es unterstützen und fördern? Dazu braucht es Zeit, auch im Alltag. Und vor allem mehr, als zwei Wochenenden im Monat. Unserem modernen Verständnis von „Vater oder Mutter sein“ kann doch nicht mit einem Modell „Besuchsvater“ nachgekommen werden? Gibt es doch die gesellschaftliche Forderung, Männer und Väter sollen sich in allen Belangen am Leben von Kindern bzw. ihren Kindern engagieren, sollen paritätisch sich beteiligen und Verantwortung übernehmen.

 

Wie sollen wir nun entscheiden?

Die Situation, die wir für nicht ausreichend im Sinne der gemeinsamen Zeit von Vater und Tochter sehen, so belassen? Aus Sorge davor, durch ein Gericht, welches wir selber um Unterstützung in der Klärung dieser Frage anrufen, diese Zeit noch weiter eingeschränkt zu bekommen? Aus Angst davor, das Kind ganz zu verlieren und es womöglich nicht— und zwar gar nicht mehr— sehen zu können?

Uns wurde gesagt, und leider haben wir auch schon mehrfach von solchen Situationen gehört, dass selbst wenn das Gericht feststellen sollte, selbst wenn ein Psychologe feststellen sollte, dass die Bindung zwischen einem Vater und seinem Kind stabil ist, dass das Kind seinen Vater liebt und braucht, es dennoch sein könne, dass die Entscheidung des Gerichts so ausfällt, dass, sollten die Eltern, weil sie als Paar getrennt sind, sich in ihrer Elternpflicht nicht einigen können, es besser für ein Kind sei, dann eben nur bei einem Elternteil aufzuwachsen.

Ich, im Übrigen selber Diplom-Psychologin und auch Mutter, kann nicht glauben, dass wir im Jahr 2020 gesellschaftlich wollen können, dass ein Kind einen Elternteil verliert, und zwar dadurch, dass Eltern unterschiedlicher Meinung sind, was ja im Übrigen zur Trennung geführt haben mag. Diese Angst sollte kein Vater und keine Mutter haben dürfen!

Ich bin durch und durch Humanistin und fühle mich als Europäerin, vertrete die entsprechenden Werte und Ziele und gleiche mein Handeln an diesen Werten ab. Ich kann ethisch überhaupt nicht nachvollziehen, dass jemand darüber entscheiden kann, ein Kind von einem Elternteil zu trennen, einem Vater oder einer Mutter ein Kind zu nehmen.

 

In der jetzigen Entscheidungssituation fühle ich mich absolut hilflos und einer gewissen Willkür ausgesetzt.

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