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Umgangsboykotte CoVid19

++ Thema: Handlungsempfehlungen bei Umgangsboykott in Corona-Zeiten ++

Da ging am Karfreitag ein Video viral über die BILD-Zeitung, das wir zum Anlass nehmen, um noch einmal die Politik, die Justiz und die Polizeit daran zu erinnern, dass auch Kinder aus multilokalen Familien (Getrennt lebende Eltern) ein grundgesetzliches Recht auf Erziehung und Pflege durch beide Eltern haben und dieses Recht auch in Corona-Zeiten ausdrücklich in allen Bundesländern zugesichert ist. Allerdings scheint das noch nicht überall angekommen zu sein.

 

Leider sieht sich das Bundesfamilienministerium noch immer nicht animiert, hier endlich einmal deutlich zu postitionieren. Hier der Beitrag der BILD-Zeitung:

 

https://www.bild.de/video/clip/news-inland/im-zug-nach-sylt-polizei-stoppt-vater-auf-weg-zu-seiner-familie-69973112-69980598,pAi=true.bild.html

 

Nach einigen Telefonaten mit der Corona-Hotline Husum und der Einsatzzentrale der Polizei, ergäbe sich folgende Handlungs-Idee:

 

Grundlage ist hierbei Paragraph 4 der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV), abzurufen unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html. Dort ist ausdrücklich geregelt, dass umgangsberechtigte Elternteile vom Betretungsverbot der Inseln und Halligen ausdrücklich ausgenommen sind.

 

Weder die Polizei noch die Corona-Hotline hatten hiervon offenbar Kenntnis.

Von Trennungseltern, die also nunmehr in Schleswig-Holstein, den Inseln und Halligen Umgangskontakte versuchen durchzuführen, sollten daher unbedingt alle schriftlichen Nachweise mitgeführt werden, die a) das Umgangsrecht/die Umgangsverpflichtung belegen (Gerichtliche Umgangsvereinbarung, Sorgerechtsvereinbarung o.ä.) und b) die o.g. Ersatzverkündung.

 

Sollte dies den Beamten vor Ort nicht ausreichen, sollen sich die Beamten mit der Corona-Hotline Husum (CAVE: an Wochenenden und Feiertagen nur von 10-14 Uhr erreichbar!) unter 04841-67755 in Verbindung setzen. Mit der dortigen Rechtsabteilung konnte das in eindeutiger Weise geklärt werden, dass umgangs- oder sorgeberechtigte Elternteile vom Betretungsverbot der Inseln und Halligen, wie auch ganz Schleswig-Holsteins, ausdrücklich ausgenommen sind. Dies wird ab sofort durch die Hotline auch allen Anfragenden so mitgeteilt. Die zuständige Einsatzzentrale der Polizei (Telefon: 0461-99930230) wurde von mir dahingehend ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

 

Hinweis: boykottiert ein betreuender Elternteil dennoch den Umgang, ist dieser für sämtliche entstandenen Kosten (insbesondere auch die Anreisekosten) zum Schadensersatz verpflichtet.

 

Rechtsgrundlage:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5ce4706e41abde40e989f134ec01eb2a&nr=21509&pos=1&anz=2

 

Das kann und sollte dann dort zivilrechtlich eingeklagt werden. Gleichfalls empfiehlt sich im Falle des Umgangsboykotts die sofortige Beantragung einer einstweiligen Anordnung beim zuständigen Familiengericht - auf Grund der Dringlichkeit ohne Anhörung der oder des Antraggegners - auf Herausgabe des Kindes zum Umgang, alternativ und bis zur abschließenden Klärung zur temporären Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf den Antragsteller.

 

(Danke an Christian Kröhl für diese Ausarbeitung und das Engagement.

Formeller Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern die persönliche Meinung des Verfassers)

Video aus der BILD:


Weitere Presseberichte aus April 2020:

DIE ZEIT vom 09.04.2020:


Der STERN vom 03. April 2020:


DEUTSCHLANDFUNK vom 08.04.2020:


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