Vielen ist die UN Kinderrechtskonvention ein Begriff, weil in Deutschland noch immer häufig dagegen verstoßen wird – insbesondere in kindschaftsrechtlichen Verfahren.
Insoweit sind die Vereinten Nationen ein wichtiger internationaler Faktor, um auf die Politik in Deutschland von außen Einfluss nehmen zu können. Wir haben die massiven Rechtsverstöße gegen die Kinderrechte durch unsere Vorstandsarbeit im vergangenen Jahr umfangreich und in hoher Anzahl belastbar dokumentiert durch unseren "Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht in Deutschland".
Das sehen offensichtlich auch die Vereinten Nationen so und haben unseren Bericht umgehend angenommen.
Wir dürfen aus der E-Mail der Leitung des UN-CRC (Committee on the Rights of the Child) wie folgt zitieren: „Vielen Dank für die Übersendung Ihres Ergänzungsberichtes. Alle Informationen werden evaluiert und fließen nach Abstimmung in die Empfehlungen [ggüb. der Bundesrepublik Deutschland (die Red.)] ein“.
Die Bundesrepublik Deutschland steht insoweit unter Rechtfertigungsdruck gegenüber den Vereinten Nationen.
Darauf dürfen alle, die mitgemacht haben, zu Recht stolz sein, da Beschwerden dieser Art von den Vereinten Nationen für die Politik sehr unbequem sind.
Der Ergänzungsbericht an die Vereinten Nationen nachfolgend zum Download: (vorgabegemäß in englischer Sprache)