Ist dem entfremdeten Elternteil sexueller Missbrauch unterstellt worden?
Alle Teilnehmer (n=1.177) | |
Nein | 79 % |
Ja, wurde aktenkundig nicht weiter verfolgt | 6 % |
Ja, wurde aktenkundig als unbegründet zurückgewiesen | 7 % |
Ja, durch Gutachten widerlegt | 4 % |
Vorwurf konnte nicht eindeutig widerlegt werden oder ist bis heute offen | 4 % |
Gelegentlich werden gegen unliebsame Elternteile Missbrauchsvorwürfe erhoben. Insbesondere, wenn es um die Vorwürfe „sexualisierter Gewalt“ an Kindern geht, nehmen gewisse Interessensgruppen keine Rücksicht auf die Interessen der Kinder.
Erfreulich an den Antworten zu dieser Frage ist, dass fast 80% der Teilnehmer diese Frage mit „Nein“ beantworten konnten.
Insbesondere die Antworten b-d finden bei Erhebung von Vorwürfen den Eingang in diverse Statistiken, jedoch bei Widerlegung nicht wieder hinaus. Zugleich werden bei Erhebung von Vorwürfen gewöhnlich Abläufe in Gang gesetzt, die zuvorderst einen Kontaktabbruch zum betroffenen Elternteil zur Folge haben. Zu oft bewahrheiten sich Vorwürfe nicht. Der Kontaktabbruch hat dann jedoch oft schon fatale Folgen in der Eltern-Kind-Beziehung. Dazu hat der „Missbrauch mit dem Missbrauch“ strafrechtlich in der Regel keine Konsequenzen für den Elternteil, der diese Vorwürfe gegen den anderen Elternteil erhoben hat. Hier müssen Gesetzgeber und Fachkräfte dringend andere Wege finden, um Kinder besser in beide Richtungen zu schützen und Falschbeschuldigungen zu ahnden.
Gibt es begründeten oder ernsthaften Verdacht auf Misshandlung / Missbrauch im Entfremder-Umfeld
Alle Teilnehmer (n=1.098) | Mütter | Väter | |
Nein | 66 % | 62 % | 68 % |
Psychische Misshandlung ist aktenkundig | 29 % | 32 % | 28 % |
Körperliche Misshandlung ist aktenkundig | 13 % | 16 % | 12 % |
Sexueller Missbrauch durch Entfremder-Elternteil ist aktenkundig | 3 % | 5 % | 2 % |
Sexueller Missbrauch durch Entfremder-Partner*in ist aktenkundig | 0 % | 1 % | 0 % |
Sexueller Missbrauch durch Entfremder-Verwandte / -Bekannte ist aktenkundig | 2 % | 2 % | 1 % |
Erfreulich ist auch hier, dass rund zwei Drittel der Teilnehmer, wie auch der Mütter und Väter, keine Kindeswohlgefährdung in Form von Misshandlung oder Missbrauch feststellen. Somit gäbe es in Kindschaftssachen auch keinen Grund, in die Grundrechte von Eltern und Kindern dergestalt einzugreifen, dass Kontaktabbrüche die Folge sind.
Zugleich ist bemerkenswert, dass die Antworten d-f geschlechterübergreifend auf sehr niedrigem Niveau sind und die Antworten b und c bei den Geschlechtern nicht weit auseinander gehen.
Ziffern: Datum & Uhrzeit des Eingangs zur Dokumentation und Nachverfolgung
04-08-23-05
Es handelt sich um meinen Exmann und seine Tochter. Er wurde völlig unbegründet des Missbrauchs angeklagt, das Verfahren wurde immerhin eingestellt. Er hat 10 Jahre vom Leben seiner Tochter nichts mitgekriegt, das hat ihn ruiniert...
16-09-17-14
Die Mutter ist mehrfach mit dem Kind umgezogen, u.a. ins Frauenhaus, um Kontakt zwischen Vater und Kind zu unterbinden. Es gab keine Gewalt. Vater wurde schließlich des sexuellen Missbrauchs bezichtigt, was durch Gutachten jedoch widerlegt wurde. Das Kind hat aufgrund der langen Verfahrensdauer seinen Vater nun über drei Jahre nicht gesehen und weigert sich inzwischen, diesen zu besuchen. Es besteht seitens der Professionen bzw. das Familiengericht keine Bereitschaft, den Umgang wieder herzustellen, z.B. durch begleitenden Umgang oder durch Aufarbeitung im Rahmen einer Therapiemaßnahme beim Kind. Meines Erachtens wäre eine verpflichtende familienpsychologische Beratung / Mediation zielführender gewesen, als ein familienrechtliches Verfahren, welches lediglich die Hochstrittigkeit der Eltern gefördert hat.
25-09-16-34
Nach hochkonfliktbeladener Trennung wurden die Kinder und die wechselseitige Betreuung zum großen Problem. Das Argument, dass die Kinder nicht so lange von der Mutter fern bleiben können, verfestigte sich. Übergaben waren konfliktreich, da die Mutter keine Hemmungen hatte, mich vor den Kindern schlecht zu machen. Die Regelung kam dann mühsam über die Familienberatung zustande. Acht Monate nach der Trennung. Mit Unterstellungen und falschen Behauptungen (angeblicher Alkohol- und Drogenkonsum) gegenüber dem Jugendamt wurde die getroffene Regelung immer wieder von Seiten der Mutter gebrochen. Mit familiengerichtlicher Festlegung gab es dann ein funktionierendes, wenn auch unfaires Modell. Die Kinder waren gern bei mir. Die Kinder und ich hatten stets eine entspannte und gute Zeit. Aus dem Nichts kam dann der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs aufgrund einer angeblichen Äußerung eines der Kinder. Ohne Rückfrage oder Nachfragen behielt die Mutter die Kinder ein. Sie hatte zuvor eine Notfallstelle und das Jugendamt informiert und ihre Vorgehensweise damit legitimiert. Später folgte dann eine Anzeige. Das Vorgehen der Mutter folgt in meinen Augen dem Schema F der Eltern-Kind-Entfremdung. Obwohl ich schon zuvor offensiv (vor dem Jugendamt) mit dem Thema "Falsche Unterstellungen" umgegangen bin, wird meine Seite zunächst in den Hintergrund gerückt. Allerdings folgte die Anzeige auch kurz vor dem letzten Gespräch beim Jugendamt. Der Kontakt war zum Glück stets da und das Verhältnis zwischen mir und meinen Kindern ist immer noch gut. Allerdings wird nach der Klärung des massiven Vorwurfes die Entfremdung vermutlich weitergehen. Ich bleibe stark und werde um meine Kinder kämpfen!
31-08-22-45
Die Mutter hat alles versucht, den Umgang des Kindes mit mir zu verhindern. Mehrere Gerichtsverfahren waren notwendig, um eine Umgangsregelung zu erreichen, die in den meisten Fällen wohl normal ist (jedes zweite Wochenende und einmal in der Woche). Und das, obwohl ich zeitlich unbegrenzt für mein Kind da sein könnte.
Die Gerichtsverfahren wurden durch die Behauptungen der Mutter bis hin zur Pädophilie immer weiter in die Länge gezogen und in diesen zwei Jahren wurde mein Kind ständig negativ gegen mich beeinflusst. Erst, seit ich die oben genannte Umgangsregelung leben kann, hat sich die Unsicherheit des Kindes stark abgebaut.