Der große

Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht

in Deutschland 2020 / 2021


3.5 Erfahrungen mit Anwälten

Wie haben Sie ggf. die andere anwaltliche Vertretung wahrgenommen?

 

  Alle Teilnehmer (n=1.098) Mütter Väter
Anwaltliche Vertretung erschien lösungsorientiert im Sinne des Kindes 8,5 % 10 % 8 %
"Streit als Strategie" war im Fokus der anwaltlichen Vertretung 75,3 % 66 % 80 %
Sonstiges 16,2 % 24 % 12 %

Anwälte sollen durchaus die Interessen ihrer Mandanten vertreten. Eine besondere Verantwortung kommt ihnen im Familienrecht zu, die entgegen der UN Kinderrechtskonvention noch immer nicht klar gesetzlich geregelt ist. So agieren Anwälte  noch immer bevorzugt „gegen die Interessen der Kinder“, indem „Streit als Strategie“ eskalationsfördernd eingesetzt wird — bei Mütter vertretenden Anwälten scheint dieses umso öfter vorzukommen (80% zu 66%). Hier ist der Gesetzgeber dringend aufgefordert, dieser Praxis zu begegnen. Ein Lösungskonzept ist mit der Resolution 2079 bereits im Oktober 2015 vom Europäischen Parlament verabschiedet worden. 


Wie war Ihre Erfahrung / Ihr Eindruck ggf. mit der eigenen anwaltlichen Vertretung?

 

  Alle Teilnehmer (n=1.177)
Sehr gut und sehr gewissenhaft in Vorbereitung und Umsetzung 16 %
Ich fühlte mich auf Basis der prozessualen Rechtsordnung gut vertreten 25 %
Auf Eltern-Kind-Entfremdung geschult 13 %
Nicht auf Eltern-Kind-Entfremdung geschult 37 %
Eher nicht so gut 32 %
Schlecht 25 %

Auch nach Müttern und Vätern aufgeteilt, ist die Beurteilung vergleichbar mit dem Ergebnis aller Teilnehmer.  Aus der täglichen Arbeit mit Betroffenen und den Nachrichten der Teilnehmer ergibt sich ein Bild, das zu obigen Werten passend ist: Es ist bei Anwälten eine zunehmende Resignation bemerkbar. Insbesondere bei der anwaltlichen Vertretung sogenannter „Umgangs-Elternteile“ sind Motivation und Optimismus erheblich gedämpft. 


Berichte von Betroffenen - Erfahrungen, Erfahrungen, in die Anwälte involviert sind

Ziffern: Datum & Uhrzeit des Eingangs zur Dokumentation und Nachverfolgung

19-08-18-26

Die Anwältin der Kindesmutter hat dieser von Anfang an zum totalen Boykott geraten: keine Gesprächstermine wahrnehmen, sich immer wieder monatelang krank melden, niemals mit dem Vater reden, einfach Anschuldigungen erfinden( z. B. Kind wurde 5 min zu spät zurückgebracht, Vater wollte mich überfahren), sich gar nicht mehr bei Gericht zu zeigen, immer entschuldigt wegbleiben. Dieser Boykott hat dazu geführt, dass vier Jahre nach der Trennung die Mutter das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekam, weil die mangelnde Kommunikation kein anderes Sorgerechts- und Betreuungsmodell möglich macht Kurzfristige Ferienabsagen, kein Pass, keine Info aus der Schule usw. Beide Eltern sind erziehungsfähig. Sorgerecht war gemeinsam.

 

05-08-16-18

Der gegnerische Anwalt war nur auf Krawall gebürstet. Es gab kein Interesse an einer Lösung für das Kind: Zu lange Gerichtsverfahren, Gericht überlastet, Gericht lässt nachweislich Lügen und Verleumdungen immer wieder zu; beide Verfahren haben eigentlich zu einer geduldeten Verfestigung der Entfremdung geführt. Durchaus positive Erfahrungen mit zwei erfahrenen Gutachtern. Aber: Eine festgestellte (psychische) Kindesmisshandlung im Grenzbereich reicht offensichtlich nicht aus, um den Entfremder zurechtzuweisen, einem Kind zu helfen und es zu schützen.

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